Bezirk Neusiedl
"Freispruch" im 2,2 Millionen Euro Mehrwertsteuer-Karussell
![Der dritte Prozesstag endete mit einem besonderen Urteil.](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/05/22/9/39904589_L.jpg?1716393621)
- Der dritte Prozesstag endete mit einem besonderen Urteil.
- hochgeladen von Gernot Heigl
Im angeklagten Mehrwertsteuer-Betrug um 2,2 Millionen Euro einer Firma im Bezirk Neusiedl gab es nun einen Freispruch der besonderen Art. Denn der Freispruch ist (noch) keiner.
BEZIRK NEUSIEDL. Drei Verhandlungstage benötigte ein hochkomplexer Prozess in der Causa "Umsatzsteuer-Karussell", das die Staatsanwaltschaft einer Firma mit ungarischem Eigentümer und Sitz im Bezirk Neusiedl vorwarf. Insgesamt ging es um einen Schaden von 2,2 Millionen Euro.
Im Abschlussplädoyer erklärte die profunde Anklägerin, dass der Beschuldigte Umsatzsteuer geltend gemacht hat, "die ihm nicht zustand!" Weiters "witterte" sie im Zusammenhang mancher Zeugenaussagen "Beschönigungen" und auch, dass "die Wahrheit vertuscht" werden sollte.
Steuer-Karussell
Auffällig sei zudem, dass Geschäftsführer involvierter Firmen plötzlich nicht greifbar wären und es von mehreren Betrieben des Angeklagten keine Steuererklärungen gegeben hat oder aber lediglich sogenannte "0er"-Belege, obwohl dies nicht den Tatsachen entsprach. Zudem wiederholte die Staatsanwältin, dass der Beschuldigte ein Steuer-Karussell betrieben hat, in dem er Waren im Kreis durch mehrere Länder geschickt hat. Deshalb forderte sie eine Verurteilung.
Keine Schuld
Konträr der Verteidiger, der keine Schuld seines Klienten sah. Dem schloss sich der beschuldigte Ungar an und fügte hinzu: "Ich habe nichts Illegales gemacht!" Am Ende einer 30 minütigen Beratung verkündete Richterin Mag. Birgit Falb einen "besonderen" Freispruch unter einem speziellen Paragraphen.
"Besonderer" Freispruch
Und zwar deshalb, weil der Schöffensenat dem Angeklagten keine vorsätzliche Handlung nachweisen und ihn deshalb strafrechtlich nicht verurteilen konnte. Da aber nicht auszuschließen sei, so die Vorsitzende, dass sich der Angeklagte trotzdem schuldig gemacht hat, dafür aber das Landesgericht Eisenstadt nicht zuständig ist, ebnete sie mit diesem "speziellen" Freispruch der Finanzbehörde den Weg für weitere Verfahren gegen den ungarischen Geschäftsmann.
Der Spruch des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin und der Vertreter der österreichischen Finanz keine Erklärungen abgaben. Ein Einspruch ist somit innerhalb von drei Tagen möglich.
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