Bandenchef von Frauenkirchen verurteilt
Indoor-Plantage mit 776 Pflanzen und 45 Kilo Marihuana

Der Haupttäter und Organisator (Bildmitte) der Indoor-Cannabis-Plantage in Frauenkirchen erhielt eine Zusatz-Haftstrafe von 3,5 Jahren. | Foto: Heigl
  • Der Haupttäter und Organisator (Bildmitte) der Indoor-Cannabis-Plantage in Frauenkirchen erhielt eine Zusatz-Haftstrafe von 3,5 Jahren.
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Anbau. Aufzucht. Ernte. Alles in einer mit 776 Pflanzen betriebenen Cannabis-Indoor-Plantage im Ortszentrum von Frauenkirchen. Angeklagt war der Handel mit mehr als 45 Kilo Marihuana. Haupttäter und Organisator: ein vorbestrafter Syrer, zwischenzeitlich staatenlos. Einige seiner Komplizen wurden bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verdonnert. Nun gab es auch für den Bandchef im Landesgericht Eisenstadt ein „saftiges Urteil“.

FRAUENKIRCHEN. Vor dem Schöffensenat beteuerte der inzwischen staatenlose Hauptangeklagte, geschieden, 32, ein geborener Syrer, seine Unschuld. Sprach von „legalem“ Cannabis und erklärte in „bunten Ausführungen“, nichts von verbotenem Suchtgift gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft hingegen warf ihm „Drogenhandel im großen Stil vor!“ Davon wollte der Bandenboss natürlich nichts wissen.

Drogenhandel im großen Stil

Auch nicht, dass er „Gärtner-Personal“, Cannabis-Pflänzchen und den Suchtgifthandel organisiert hat. Er behauptete felsenfest, ausschließlich mit legalem und in Österreich erlaubtem Marihuana gearbeitet zu haben. Also keine kriminelle Energie in sich trägt. Und das, obwohl er bereits dreimal vorbestraft ist, unter anderem wegen Drogendelikten...

"Nicht schuldig. Ich wurde getäuscht!"

Bei dem zweiten Beschuldigten handelt es sich um den Hallen-Vermieter, einen burgenländischen Pensionisten, Mitte 70. Er bekannte sich ebenfalls für „nicht schuldig“ und erklärte: „Ich wurde betrogen und getäuscht. Hatte keine Ahnung, dass es sich beim Anbau der Pflanzen in der Halle um illegales Gras handelt. Mir wurde versichert, dass ausschließlich medizinisches, also legales Marihuana angebaut und an Pharmafirmen verkauft wird! So steht es auch im Mietvertrag!“

Ehrliche Geschäftsleute mit Handschlagqualität

Auf die Frage der Richterin, ob er sich von der Legalität des angebauten Marihuana überzeugt hat, erklärte der Mann: „Das ist ja wohl nicht meine Aufgabe, zu prüfen, was der Mieter tut. Ich habe lediglich im Auftrag der Hallen-Eigentümer einen Vertrag ausgestellt. Und war grundsätzlich froh, einen Mieter für die Halle gefunden zu haben. Denn das ist in unserer Gegend gar nicht einfach! Ich bin aber von ehrlichen Geschäftsleuten mit Handschlagqualität ausgegangen!“

"Gärtner" widersprach eigenen Aussagen

Als Zeuge direkt aus der Zelle vorgeführt wurde ein Serbe, 31, der in der Indoor-Plantage als „Gärtner“ tätig war. In einem vorangegangenen Prozess bereits zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt, widersprach er nunmehr seinen Aussagen, die er in seiner eigenen Hauptverhandlung getätigt hatte. Gab er dort die Aktivitäten rund um verbotenes Marihuana in Bausch und Bogen zu, erklärte er in diesem Verfahren, nur von legalem Stoff gewusst zu haben. Sehr zur Verwunderung der Staatsanwältin.

"Wollen sie uns für dumm verkaufen?"

Die, nach zahlreichen Widersprüchen und fadenscheiniger Laberei, genug von Ausreden gehört hatte und den Serben in barschem Ton fragte: „Wollen sie uns für dumm verkaufen? Oder etwa behaupten, dass wir ihre Aussagen in ihrem Verfahren falsch protokolliert haben?“ Und weiter: „Oder kann es sein, dass sie Angst vor Mittätern haben oder sich vor hier Anwesenden fürchten und deshalb keine wahrheitsgetreuen Angaben machen? Wie sie selbst ja schon mal sagten, fürchteten sie um ihr Leben!“

"Sie können ja Lügendetektor einsetzen!"

Zurück kam: „Sie können ja einen Lügendetektor einsetzen!“ Er bestätigte lediglich, innerhalb von drei Monaten für seine „legale Gärtner-Arbeit“ einen Lohn von 6.000 Euro erhalten zu haben. Danach nahm ein zweiter Zeuge im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt Platz. Ebenfalls Serbe. Derzeit in U-Haft. Mittäter in dieser Cannabis-Hallenplantage. Da er sich selbst nicht belasten wollte, wirkten seine Aussagen wie „heiße Luft“, so eine genervte Prozessbeobachterin. Kein Wunder, ging es doch in seinen Aussagen selbstverständlich auch nur um „legales, medizinisches Gras“. 

"Man kann sich auch blöd stellen"

Schließlich nannte dieser Zeuge eine Kontaktperson mit dem Nickname „Robin Hood“. Gab zu Protokoll: „Ich sage jetzt nichts mehr. Ich bin ja in U-Haft. Ich sage erst später etwas“. Danach folgten auf konkrete Vorhalte von Richterin und Anklägerin zahlreiche: „Weiß ich nicht. Kann ich mich nicht erinnern!“ Dieser zeitraubende Kauderwelsch des Serben entlockte der Staatsanwältin nach stundenlanger Verhandlungsdauer ein „Man kann sich auch blöd stellen!“ Erst in den Abendstunden konnte sich der Schöffensenat beraten und ein Urteil fällen.

3,5 Jahre zusätzliche Haft für den Bandenchef

Der 32-jährige Haupttäter und Organisator bekam zusätzlich zu einer bestehenden Haftstrafe von 8 Monaten des LG Wien weitere 3,5 Jahre Gefängnis aufgebrummt. Unbedingt. Sehr zum Unmut des Bandenchefs, der mit dem Richter-Spruch alles andere als einverstanden war. Sehr wohl akzeptiert hat der Hallen-Vermieter seinen „Freispruch im Zweifel!“ Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

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