Prozess um Eskalation auf Feld in Wallern
Landwirt attackiert und würgt Bauern im Traktor

Im Fahrerhaus eines Traktors kam es auf einem Feld in Wallern zur handgreiflichen Auseinandersetzung mit Würgen und Schütteln. | Foto: Symbolfoto Pixabay
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  • Im Fahrerhaus eines Traktors kam es auf einem Feld in Wallern zur handgreiflichen Auseinandersetzung mit Würgen und Schütteln.
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Schütteln. Rütteln. Würgen. Verletzungen. Eskalation unter Landwirten. Mitten auf einem Feld. Wegen eines Grundtausches. Beschimpfungen. Streiterei. Schreierei. „I bring di um“ als Krönung der derben und handgreiflichen Auseinandersetzung in Wallern. Spitalsbehandlung. Polizei-Verhör. Prozess im Landesgericht Eisenstadt. Die fatalen Folgen. Trotz emotionaler Hürden - eine Handschlag-Entschuldigung zwischen Täter und Opfer. Mündend in einem weisen Urteilsspruch von Richterin Mag. Birgit Falb: Freispruch und Diversion.

WALLERN. Der Angeklagte telefonierte mit dem Sohn eines Grundbesitzers wegen dem Tausch eines Ackers. Und hörte am anderen Ende der Leitung permanente Zwischenrufe dessen Vaters, wie etwa „…Kasperltheater… wir sind ja keine Kinder“. Obwohl zwischen den beiden Landwirten alles besprochen und geklärt war, fuhr der 54-jährige Bauer zwecks „Nachbesprechung“ am 20. November des Vorjahres zum Feld.

„Du sollst nicht dreinreden…“

Als er einen Traktor sah, stoppte er seine Landmaschine und ging zu dem Trecker. Dort traf er aber nicht, wie erhofft, auf den Sohn, sondern auf den Vater. Noch wütend und verärgert über die dauernden Unterbrechungen durch die Querrufe schrie er den 66-jährigen Mann an: „Du sollst nicht dauernd dreinreden, wenn ich mit deinem Sohn telefoniere“.

„Depp. Plutzer. Trottel.“

Diese verbale Kleinigkeit aber reichte schon aus, um eine lautstarke Eskalation auszulösen. Ein Wort gab das andere. Es wurde lauter und lauter. Schließlich entbrannte ein Schreiduell. Garniert mit Geschimpfe wie „Depp, Plutzer, Trottel“. Während des Wortgefechtes kletterte der Angeklagte plötzlich über die Stiegen zum Fahrerhaus des Traktors hinauf und rastete dort völlig aus. Attackierte den Mann im Fahrersessel, packte ihn am Hals und schüttelte ihn. So heftig, dass der Kopf des Opfers mehrmals gegen das Traktorgehäuse geschlagen wurde.

Gehirnerschütterung und Schädelprellung

Ein zufällig anwesender Zeuge stieg daraufhin ebenfalls zur Kabine hoch und trennte die beiden Streithähne. Während der Täter nach Hause fuhr, wurde das Opfer im Spital wegen Gehirnerschütterung und Schädelprellung behandelt. Die Anzeige bei der Polizei mündete in einem Prozess vor dem Landesgericht Eisenstadt. Der Angeklagte bekannte sich ob der Körperverletzung schuldig, bestritt aber die gefährliche Drohung „I bring di um“.

Im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt wurde der Landwirte-Streit verhandelt | Foto: Heigl
  • Im Saal 8 des Landesgerichtes Eisenstadt wurde der Landwirte-Streit verhandelt
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„Es tut mir leid“ - und Handschlag

Reuig entschuldigte sich der Täter vor der Richterin mit den Worten: „Es tut mir leid, was passiert ist“. Auf Anraten von Mag. Birgit Falb wiederholte der Angeklagte seine Worte auch im Verhandlungssaal, als er im Rahmen der Zeugenaussage dem Opfer gegenüberstand. Er untermauerte dies auch durch einen Handschlag. Zudem wurde in Abstimmung mit den Anwälten ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro in bar übergeben.

Richterin urteilte weise und milde

Der geladene Zeuge, der schlichtend in die Auseinandersetzung auf dem Traktor eingegriffen hatte, bestätigte zwar die körperliche Attacke und Schimpferei, nicht gehört hat er jedoch die Androhung des „Umbrigens“. Nach rund eineinhalbstündiger Verhandlung im Saal 8 urteilte die Richterin weise und milde.

Freispruch und Diversions-Probezeit

Sie sprach den bis dato unbescholtenen Angeklagten im Zweifel frei vom Tatbestand der gefährlichen Drohung. Punkto Körperverletzung verhängte sie eine zweijährige Probezeit im Rahmen einer Diversion. Kommt es in diesem Zeitraum zu keinem weiteren Vorfall, wird das Verfahren eingestellt, sonst wieder aufgenommen. Da die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Im Fahrerhaus eines Traktors kam es auf einem Feld in Wallern zur handgreiflichen Auseinandersetzung mit Würgen und Schütteln. | Foto: Symbolfoto Pixabay
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