Klinik Gols
Wiener Anwalt sieht Rechtsverstöße in Gesetzesnovelle
Vergangene Woche wurde – wie berichtet – durch die SPÖ und dem Parteifreien Mandatar Geza Molnar im Burgenländischen Landtag eine Novelle im Krankenanstaltengesetz zugunsten des geplanten Baus des Bezirksspitals in Gols beschlossen.
BURGENLAND/GOLS. Gegen diesen Beschluss spricht sich heute die List Rechtsanwalts GmbH aus Wien aus, die die Bürgerinitiative (BI) „Ja zum Krankenhaus - Nein zur Verbauung der Golser Wiesäcker“ in dieser Rechtssache vertritt.
Gesetzesänderung im Detail
Mit der Novelle des Krankenanstaltengesetzes soll die Flächenwidmung des öffentlichen Krankenhauses aus der örtlichen Raumplanung genommen werden. So kann etwa die Gemeinde Gols damit die Flächenwidmungsplan-Änderung, die derzeit aufgrund des Einspruchs der NGO aus dem Thayatal beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) hängt, zurücknehmen. Denn die sogenannte „Aarhus-Konvention“, eine Vorschrift auf europäischer Ebene lt. jener jede Umweltorganisation in jedem Verfahren, das Auswirkungen auf die Umwelt hat, Parteistellung erlangen kann, würde damit umgangen.
"Nicht nur, dass dadurch das anhängige Widmungsverfahren völlig ausgehebelt werden würde, es werden sogar Normen des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes partikulär außer Kraft gesetzt (§ 6 Abs 1 Z 4 KAG 2000). Die Gesetzesänderung stellt somit einen klaren Verstoß gegen das Unionsrecht sowie nationale Rechtsvorschriften dar", erklärt Rechtsanwalt Wolfgang List dazu.
Weitere Verzögerung
Das Paradoxe für List an der mit der Gesetzesänderung erwarteten „angeblichen“ Beschleunigung sei unter anderem, dass in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses, am Friedrichshof bei Zurndorf, bereits ein Antrag auf Genehmigung eines Hubschrauberlandeplatzes mangels Vereinbarkeit mit dem Naturschutz abgewiesen wurde.
"Geplant ist daher der Bau eines Krankenhauses, bei dem wahrscheinlich nicht einmal Rettungshubschrauber die Möglichkeit haben werden, zu landen, wobei es doch gerade bei solchen Einsätzen um Leben und Tod geht und daher jede Sekunde entscheidend sein kann", wundert sich der Wiener Rechtsanwalt.
List vermutet weiters, dass aufgrund der nunmehr eingeschlagenen Verzögerungstaktik des Landeshauptmanns in weiterer Folge die EU-Kommission und der Verfassungsgerichtshof entscheiden werden, ob diese Gesetzesänderung unions- und rechtskonform war. Erst wenn dies geklärt wurde, beginne die Kernfrage der Standortwahl wieder von vorne.
"Das einzige was daher mit der Gesetzesänderung erreicht wurde: eine weitere Verzögerung von vielen Jahren. Das Land Burgenland kann und darf nicht Europarecht außer Kraft setzen. Selbstverständlich muss auch im Burgenland die FFH-Richtlinie und die Aarhus Konvention weiterhin gelten. Das Land Burgenland muss zur Kenntnis nehmen, dass es Teil der Europäischen Union ist und sich daher an die europäische Rechtordnung zu halten hat", so List abschließend.
SPÖ-Fürst: "Vom Standort Gols überzeugt"
„Dass die niederösterreichische NGO 'Pro Thayatal', die mit Hilfe eines Wiener Rechtsanwaltes den Standort eines Krankenhauses im burgenländischen Gols, mit allen Mitteln verhindern will, ist offenkundig. Wir sehen diesen rechtlichen Drohgebärden sehr gelassen entgegen, weil wir vom Standort Gols überzeugt sind und die Bevölkerung, die es letztlich im Burgenland betrifft, zu einem ganz hohen Prozentsatz hinter dem Krankenhaus Gols steht. Die medizinische Versorgung der Menschen darf nicht von einer niederösterreichischen Nichtregierungsorganisation, die 170 km von Gols entfernt ist, verschlechtert werden“, erklärt SPÖ-Klubobmann Roland Fürst.
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