Wirte sind gefordert

Roland Beck und sein Küchenchef werden Informationsblätter anlegen.
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Mit Inkrafttreten der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung am 13. Dezember 2014 wird die bisher nur für verpackte Lebensmittel geltende Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene auch auf sogenannte „lose Ware“ ausgedehnt. Die Gastronomen müssen ab diesem Tag ausführliche Dokumentationen über die angebotenen Speisen führen, um genaue Auskunft über die Zutaten geben zu können.

Mündliche Auskunft genügt

„Ursprünglich war die schriftliche Information auf Speisekarten vorgesehen. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass diese Auskunft auch mündlich erteilt werden kann“, sagt Spartengeschäftsführer Ing. Franz Perner. Mit dieser "österreichischen Lösung" ist Roland Beck vom Birkenhof in Gols nicht unglücklich. "Wir werden Zutatenblätter für alle Speisen machen und unser Servicepersonal entsprechend schulen", so Beck. "Bis jetzt haben wir die Auskunft ja auch mündlich gegeben. Jene, die wirklich eine Allergie haben, fragen, bevor sie etwas bestellen." Michael Kalchbauer vom Vila Vita Pannonia in Pamhagen ist unzufrieden. "Wieder einmal hat es die Brüsseler Gesellschaft geschafft, uns ein Stück Selbstverantwortung zu nehmen. Vor allem bleibt für mich die Frage offen: Was passiert nun, wenn ein guter und ambitionierter Küchenchef bei einem neu kreirten Gericht/Buffet auf das er sehr stolz ist und das viel Mühe gekostet hat, ein A, ein L oder ein M vergisst? Dieses Gericht verzehrt nun ein gut rechtschutzversicherter „Hysteriker“ bei dem vielleicht einen Tag lang „die Rache des Montezumas“ zugeschlagen hat. Klage? Strafe? Nachschulung mit Kosten? Oder sogar Berufsverbot? Da macht kochen wirklich keinen Spaß mehr wenn das Hauptaugenmerk auf mehr Verordnungen als auf ein ehrlich gut gekochtes Gericht sein muss. Wirkliche Allergiker fragen ohnehin nach." Alexandra Krebitz aus Gols hat selbst ein paar Unverträglichkeiten. Ihre Meinung zum neuen Gesetz: "Grundsätzlich gut, aber wer eine Unverträglichkeit oder Allergie hat, fragt eh, wer von einer Allergie oder Unverträglichkeit nichts weiß, dem nutzt die Inhaltsangabe auch nichts, weil er sie ja nicht auf sich bezieht. Daher besser, wenn das Personal gut Bescheid weiß und Auskunft geben kann."

Und hier die offenen Worte von Michael Kalchbauer:

"Vielen Dank, für eine wirklich hoch uninteressante Idee aus Brüssel, die uns wieder per Verordnung erreicht hat. Nämlich kurz gesagt die „Allergenkennzeichnungspflicht“, die wiederum darauf abzielt, allen Gastronomen, gewaltige Steine, bei den täglichen Arbeitsprozessen, in den Weg zu legen, eigentlich eh´ nichts Neues. Denn ab 13.Dezember 2014 müssen auch alle offen angebotenen Waren und frisch gekochten Gerichte mit den beinhalteten Allergenen mittels einer 14-stelligen Buchstabenkodex (es gibt über 20.000 wissenschaftlich nachgewiesene allergene Stoffe) gekennzeichnet werden, um zum Beispiel einen Endverbraucher, der unter einer Milchallergie leidet, darauf aufmerksam macht, dass es sich bei diesem Produkt um ein Milcherzeugnis handelt.
Eigentlich sollte hier an meiner Stelle ein Ernährungsmediziner/in stehen und endlich den Konsumenten klar und deutlich folgendes mitteilen:

A) Man ernährt sich als gesunder Mensch weder besser noch schlechter wenn ich Lebensmittel mit allergenen Stoffe verzehre.

B) Viele Menschen kennen den Unterschied zwischen einer ALLERGIE und einer INTOLERANZ nicht und glauben sogar es sei das gleiche.

In der Weltbevölkerung gibt es leider ca. 2% Lebensmittel Allergiker. Die Hälfte davon leidet an einer Milchallergie ABER 90% der globalen Mitbewohner hat seit Geburt an eine mindestens leichte Milch Intoleranz. Und sind wir doch ehrlich, wenn wir einfach zu viel Milch trinken, geht es den meisten von uns nicht gut oder bei einen Gläschen Rotwein spüren wir dies sofort wenn unser Backen erröten und die gefühlte Körpertemperatur nähert sich gleich dem eines Vulkanausbruchs. Dabei handelt es sich um eine Histaminintoleranz.

Schluss endlich übertragen wir nun per Gesetz die gesamte Endverantwortung dem Gastronomen/Koch, der nach besten Wissen und Gewissen eine qualitätsbewusste, wenn möglich (Genuss) regionale und umweltbewusste, kreative, natürlich absolut sichere und saubere, kostengünstige und vor allem schmackhafte Küche bieten muss. Ich gebe zu in großen Gemeinschaftsküchen, die für Kindergärten, Schulen Spitäler und Seniorenheimen kochen, macht dies durchaus Sinn und wird auch schon seit vielen Jahrzehnten erfolgreich umgesetzt. (Diätkochausbildung und Systemgastronomie)

Offene Frage: Was passiert nun, wenn ein guter und ambitionierter Küchenchef bei einem neu kreirten Gericht/Buffet auf dass er sehr stolz ist und viel Mühe gekostet hat, ein A, ein L oder ein M vergisst? Dieses Gericht verzehrt nun ein gut rechtschutzversicherter „Hysteriker“, bei dem vielleicht einen Tag lang „die Rache des Montezumas“ zugeschlagen hat. Klage? Strafe? Nachschulung mit Kosten? Oder sogar Berufsverbot? Da macht kochen wirklich keinen Spaß mehr, wenn das Hauptaugenmerk auf mehr Verordnungen als auf ein ehrlich gut gekochtes Gericht sein muss.

Wieder einmal hat es die Brüsseler Gesellschaft geschafft uns ein Stück Selbstverantwortung zu nehmen und uns zu einem entmündigten Einheitsbrei weiter zu formen. Dabei gäbe es wirklich viel dringendere Probleme, die heute zu lösen wären."

Roland Beck und sein Küchenchef werden Informationsblätter anlegen.
Michael Kalchbauer vom Vila Vita in Pamhagen ist vom neuen Gesetz alles andere als überzeugt. | Foto: Vila Vita

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