Zum Glück gibts Urlaubsgeld
Ein Großteil von Österreichs ArbeitnehmerInnen erhält im Juni eine Sonderzahlung, das Urlaubsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Viele wissen jedoch wenig über die rechtlichen Grundlagen dieser Sonderzahlungen bescheid.
„Daher haben wir auch die Angestellten der Firma Coca Cola HBC Austria GmbH in Edelstal im Betrieb mit Bodenzeitung und im direkten Gespräch informiert. Das Interesse war groß, es konnten einige Wissenslücken beseitigt werde“, erklärt Michael Pieber, Regionalgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten-Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) im Burgenland.
In den vergangenen Wochen haben MitarbeiterInnen der GPA-djp Burgenland mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neun Betrieben im Nord-, Mittel- und Südburgenland informiert und zum Thema aufgeklärt.
Eine Befragung des Meinungsforschungsinstitutes IFES, die unter Österreichs Angestellten durchgeführt wurde bestätigt, dass die Beschäftigten eher wenig über die Sonderzahlungen wissen.
47 Prozent, also etwas weniger als die Hälfte der Befragten, glauben, dass 13. und 14. Gehalt aufgrund eines Gesetzes ausbezahlt wird. Immerhin 46 Prozent sehen darin eine Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrages zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Jüngere Angestellte wissen besser über die rechtlichen Grundlagen Bescheid als Ältere.
Die Verwendung der Sonderzahlungen für Urlaubsreisen bleibt konstant an erster Stelle, gefolgt von der Anschaffung von Weihnachtsgeschenken. Stark angestiegen ist gegenüber 2008 die Verwendung der Sonderzahlungen für Altersversorgung oder spätere Anschaffungen, was wahrscheinlich mit den Folgen der Wirtschaftskrise zu tun hat.
Das 13. und 14. Gehalt ist ein fixer Bestandteil im persönlichen Budget der Angestellten. Eine Abschaffung würde nicht nur das Ansparen von Reserven gefährden, sondern auch notwendige Anschaffungen und die Deckung der steigenden Lebenshaltungskosten.
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