Zielgeraden
Novelle zum Raumordnungsgesetz in der finalen Phase
Es war eines der ersten Projekte, die Landesrat Markus Achleitner nach seinem Einstieg in die Landespolitik angefangen hat – nun beinahe zwei Jahre nach seiner Angelobung wird die Novelle zum OÖ. Raumordnungsgesetz dem Oö. Landtag vorgelegt. Hier einige Kernpunkte.
OÖ. Den „Bodenverbrauch und die Zersiedelung konsequent einbremsen“ soll die Novelle zum OÖ. Raumordnungsgesetz, die nun nach vielen Diskussionen und Ausschusssitzungen mehr oder minder steht. Eine große Rolle spielt dabei naturgemäß die Flächenwidmung.
Neuwidmungen vermeiden
„Bauland darf nicht als „Sparbuch-Ersatz“ missbraucht werden“, sagt Achleitner – so soll gewidmetes Bauland künftig auch tatsächlichh zum Bauen genutzt werden, damit weniger Neuwidmungen nötig sind. Außerdem sieht die Gesetzesnovelle die verstärkte Nutzung leerstehender Gebäude und brach liegender versiegelter Flächen vor. Um das zu fördern und Betriebsansiedlungen eben nicht „in der grünen Wiese“ geschehen wurde eine online zugängliche Standortdatenbank angelegt.
Supermärkte zurück ins Zentrum
Auch für neue Handelsflächen gibt es ein klares Modell: Sie sollen künftig vor allem in den Ortszentren ihren Platz finden: „Schluss mit dem Supermarkt am Kreisverkehrkehr“, sagt Achleitner, dessen Zukunftsvorstellung dafür mehrgeschössige Bauten mit Nahversorger, Tiefgarage und Wohnflächen vorsieht. Vorrang bekommt aber auch hier die Nachnutzung von Leerständen – „idealerweise gibt es auch noch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach“. Bei Bauten mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ist sogar eine Verpflichtung für mindestens drei Geschoße vorgesehen.
Neue Widmungskategorie
Die neue Widmungskategorie „Sozialer Wohnbau“ soll dafür sorgen, dass trotz steigender Grundstückspreise genügend Flächen für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stehen. Damit können Gemeinden mit Grundstückseigentümern für einen Teil des Grundes einen günstigeren Preis vereinbaren, damit dort billigere Wohnungen errichtet werden können.
Mehr als 50 Stellungnahmen
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens seien mehr als 50 Stellungnahmen zum Entwurf für die Raumordnungsgesetz-Novelle von Institutionen und Privatpersonen eingebracht worden. „Die rege Beteiligung am Begutachtungsverfahren war sehr erfreulich. Denn dafür war ja diese Begutachtungsphase vorgesehen, dass noch zusätzliche Ideen und Anregungen eingebracht werden können. Auch hier hat natürlich gegolten, dass der Standort den Standpunkt bestimmt. Und es ist Aufgabe der Politik gewesen, hier einen Interessensausgleich vorzunehmen“, erklärt Achleitner.
Die finale Ausschussitzung geht am 22. Oktober über die Bühne. Derzeit besteht laut Achleitner bei 57 von 67 Änderungspunkten Einstimmigkeit.
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