Schulveranstaltungshilfe wird erweitert
OÖ. Das Land Oberösterreich gewährt Eltern, deren Kind bzw. Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen, Schulveranstaltungshilfe. Diese wird zuerkannt, wenn neben anderen Voraussetzungen das gewichtige Pro-Kopf-Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigt. "Viele Eltern empfinden die Kosten für den Schulbesuch der Kinder als finanziell stark belastend. Umso wischtiger ist es Familien in finanzieller Hinsicht dort zu unterstützen, wo ihnen am meisten geholfen ist. Aus diesem Grund werden ab dem kommenden Schuljahr 2018/19 beim Familienzuschuss 'OÖ Schulveranstaltungshilfe' sowohl die Einkommensobergrenzen als auch die Förderhöhe deutlich erhöht", so Familienreferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner.
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