Mittelburgenland
Kinderporno als "Unterhaltungs-Programm" für Jugendliche

- Schwere Kinderporno-Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen zwei Jugendliche.
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Schwere Kinderporno-Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen zwei Burschen aus dem Mittelburgenland. Ein Lehrling (16) soll ein Minderjährigen-Sex-Video auf seinem Handy 10 Freunden vorgeführt und ein Schüler (15) in einer Snapchat-Gruppe „geteilt“ haben.
MITTELBURGENLAND. Auf der Anklagebank zwei Jugendliche aus dem Bezirk Oberpullendorf. Sowohl dem Lehrling, 16, als auch seinem Kumpel, einem 15-jährigen Schüler, legte der Staatsanwalt als Tathandlungen zur Last, „dass sie ein Video, das wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person zeigt“, mehr oder weniger als „Unterhaltungs-Programm“ präsentiert bzw. weitergegeben haben.
Vorführung und Snapchat
Auf die Beschreibung der Sex-Szenerie verzichtete der Ankläger und verwies auf den schriftlichen Strafantrag. Ehe er fortsetzte: „Der Erstangeklagte hat zehn anderen Burschen dieses Video vorgeführt, einem anderen überlassen und es auch besessen, weil er es auf seinem Mobiltelefon abgespeichert hatte. Der Zweitangeklagte hat besagtes Video in eine aus zehn Personen bestehende Snapchat-Gruppe gestellt und es ebenfalls besessen, in dem er es auf seinem Mobiltelefon gespeichert hatte!“
Kinderporno vs. Freispruch
Durch Vorspielen, Beschaffen und Besitz haben somit beide Beschuldigte das Vergehen der pornographischen Darstellung Minderjähriger begangen, rundete der Ankläger sein Eröffnungsplädoyer ab. So massiv die Vorwürfe des Staatsanwaltes, so vehement das Dementi des Verteidigers. Der für beide Jugendlichen einen Freispruch forderte. Begründet damit, dass nicht mit Sicherheit feststellbar sei, dass das Mädchen auf dem Video, das der Anwalt allerdings nicht angesehen hat, wie er ausführte, eine unmündige Person zeigt.
Opfer ein "anderes Mädchen"
Der Anwalt meinte nämlich, dass es sich bei dem Opfer auf dem Video nicht um jenes Mädchen aus dem Bekanntenkreis der Burschen handelt, wie dies die Staatsanwaltschaft beteuert. Denn, laut Verteidiger, würde das besagte Mädchen nunmehr sogar behaupten, nicht die Person auf dem Video zu sein. Ein Prozess-Beobachter munkelte daraufhin: „Vermutlich wurde das Mädchen eingeschüchtert oder aber es schämt sich! Deshalb streitet sie das Geschehene jetzt ab!“
"Nicht gewusst, was zu sehen ist..."
Bezüglich Vorführung des Kinderporno-Videos durch den Lehrling sagte der Advokat: „Mein Mandant hat das Video bekommen und befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer Freundesgruppe. Er öffnete das Video und seine Freunde haben das zur gleichen Zeit mitangesehen. Er wusste gar nicht, was da darauf zu sehen ist!“ Zudem habe sein Klient das Video nicht, wie ein Zeuge behauptet, weitergeleitet. Auch stimme nicht, dass das Video auf dem Handy des Lehrlings gespeichert worden ist.
Beim beschuldigten Schüler stellte der Verteidiger ebenfalls in Abrede, dass dieser das Kinderporno-Video in eine Snapchat-Gruppe gestellt hat und erklärte die Aussage eines Zeugen als unrichtig. Gleichzeitig erklärte der Verteidiger: „Die Speicherung des Videos auf dem Handy entspricht auch nicht der Wahrheit!“ Der Zweitangeklagte „hat das Video gleich gelöscht!“
Nach langer Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vertagte Richterin Mag. Birgit Falb zwecks Ladung des Mädchens als angebliches Opfer sowie weiterer Zeugen den Prozess. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
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