Bezirk Oberpullendorf
"Nazi-Prozess" endete für Geschäftsmann mit bedingter Haft

Geschäftsmann wegen "Verbrechen gegen das Verbotsgesetz" zu bedingter Haft und Geldstrafe verurteilt. | Foto: Heigl
  • Geschäftsmann wegen "Verbrechen gegen das Verbotsgesetz" zu bedingter Haft und Geldstrafe verurteilt.
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Er bezeichnete ein Hakenkreuz-Foto als Satire, kommentierte andere NS-Bilder mit lustigen Smileys und will zu den Tatzeitpunkten im Ausland gewesen sein. Am Ende gab es für den Geschäftsmann aus dem Bezirk Oberpullendorf einen Schuldspruch wegen „Verbrechen gegen das Verbotsgesetz“.

OBERPULLENDORF. Im ersten Geschworenen-Prozess kam es Anfang September 2022 zigfach zu einem spannungsgeladenen Geplänkel. In denen der Burgenländer seine „Unschuld“ beteuerte. Damals wie heute. Denn der Geschäftsmann blieb auch bei der fortgesetzten Verhandlung am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt bei seiner Verantwortung.

Schweigen des Angeklagten

Mit dem Unterschied, dass der Mann, Mitte 60, aus dem Bezirk Oberpullendorf diesmal sein Recht in Anspruch nahm, keinerlei Angaben zu machen, sondern zu schweigen. Das Reden überließ er nun ausschließlich seinem Anwalt. Der neuerlich versuchte, für seinen Mandanten einen Freispruch zu erkämpfen.

Ausland und Verjährung

Mit der Behauptung, dass sein Klient beim Versenden der inkriminierten Dateien nicht in Österreich aufhältig war, sondern sich in Deutschland befunden habe. Daher sei das Gericht im Burgenland gar nicht zuständig und zudem wäre zumindest teilweise bereits eine Verjährung in dieser Causa eingetreten.

Keine Entlastung bei Handy-Auswertung

Beauftragte Spezialisten des Bundeskriminalamtes konnten jedoch bei der Auswertung eines beschlagnahmten Handys und nachvollziehbarer Standortdaten keinerlei Beweise dafür finden, dass sich der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten nicht in Österreich befunden hat. Das betraf „Nazi“-Vorfälle aus den Jahren 2014, 2017 und 2021.

Schließlich enttarnte die Staatsanwältin, in dem aus technischen Ortungs- und Versendungsfragen dominierten Prozess, eine Aussage des Angeklagten als Lüge. Der behauptete nämlich, die „Nazi-Bilder“ nicht an andere Personen versendet, sondern sich diese Dateien über WhatsApp selbst geschickt zu haben. „Dies ist zwar grundsätzlich möglich, aber erst seit November 2022. Also nach den angeklagten Tatzeiträumen!“ Deshalb forderte sie eine Verurteilung.

Laienrichter hatten keinen Zweifel

Der Advokat des Kleinunternehmers zeigte sich erschüttert, dass die Staatsanwältin an der Anklage festhielt. Und endete mit „Im Zweifel für den Angeklagten!“ Offenbar hatten die Laienrichter aber keinen Zweifel und verurteilten den Burgenländer einstimmig in zwei Punkten, lediglich für die Vorfälle 2014 entschieden sie sich für den Mann und beantworteten die Schuldfrage mit „nein!“.

Kombistrafe aus bedingter Haft und Geldbuße

Der 3er-Richtersenat verkündete dann das Urteil: 10 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 960 Euro. Während die Staatsanwältin den Spruch akzeptierte, verkündete der Verteidiger: „Drei Tage Bedenkzeit!“ Daher nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Angeklagter aus dem Bezirk Oberpullendorf / Spannungsgeladener „Nazi“-Prozess musste vertagt werden

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