Bezirk Oberpullendorf
Sex-Erpressung und Morddrohung unter Geschäftspartnern
Sex-Erpressung um 3 Millionen Euro. Untermauert mit der gefährlichen Drohung: „Sonst werde ich dich vom Bauch aufwärts aufschlitzen!“ Auch schwerer Betrug wird dem angeklagten Burgenländer zur Last gelegt. Alles in allem ein eskalierter Streit unter ehemals zwei besten Freunden und Geschäftspartnern. Beim Showdown im Landesgericht Eisenstadt kam es zu verbalen Entgleisungen und Schimpf-Salven des mutmaßlichen Täters.
BEZIRK OBERPULLENDORF. Mit Behauptungen zu Betrug, Steuerhinterziehung, Fremdgehen und Sex mit minderjährigen Mädchen wollte der Angeklagte drei Millionen Euro erpressen. Von seinem ehemaligen Kumpel und Firmen-Kompagnon. Indem er drohte, diese Vorwürfe, samt Beweisen, per E-Mail an Geschäftspartner, Familie, Lebensgefährtin und Arbeitgeber seines Opfers zu senden. Zudem habe sich der Beschuldigte, so der Staatsanwalt, ein 50.000 Euro Darlehen erschlichen, im Wissen, dass er es nie zurückzahlen werde.
Richterin mahnte zur "Straffung"
So kompakt und fundiert die Anklageschrift, so umfangreich und langwierig die Ausführungen des Verteidigers. Ehe der Burgenländer, geschieden, Mitte 60, aus dem Bezirk Oberpullendorf, von Richterin Doris Halper-Praunias, befragt werden konnte. Da auch der Beschuldigte zu detailreichen Ausführungen neigte, mahnte die Vorsitzende eine „Straffung“ der Schilderungen ein. Sehr zum Unmut des mutmaßlichen Täters, der das anfangs ablehnte und verneinte, dann aber doch - zumindest teilweise - einlenkte und akzeptierte.
Über Wirtschaftstreffen kennengelernt
Der Burgenländer erklärte, dass er 2004 eine Firma in Ungarn und im Rahmen von Wirtschaftstreffen der Handelskammer sein späteres Erpressungs-Opfer kennenlernt hatte. Einen Tiroler mit Wohnsitz in Budapest, damals Geschäftsführer eines renommierten Autoherstellers. Über gemeinsame Geschäfte entwickelte sich eine Freundschaft, die in Firmen-Kooperationen mündete.
Er war in einem Bordell und voll besoffen
Über diverse Gesellschaftsverflechtungen, Treuhandaktivitäten, Liegenschaftsverkäufe und Konstrukte in Liechtenstein sei er im Laufe der Zeit von dem Tiroler erpresst worden. Denn anstatt ausgemachter 250.000 Euro wollte sein Freund/Geschäftspartner plötzlich mehr Geld. „Der wurde gierig“. Widerwillig akzeptierte der Burgenländer eine Erhöhung. „Aber statt zu einer geplanten Vertragsunterzeichnung zu kommen, ging der gute Herr in Wien in ein Bordell und lag dann voll besoffen, im Anzug, in seinem Hotelzimmer!“
Minderjährige Prostituierte auf Motorjacht
Der Angeklagte weiter: „Das ist mir am Ar... gegangen! Plötzlich wollte das Hundsgfrast noch mehr Geld von mir haben. Dann auch noch seine Peinlichkeiten, die er ablieferte. So erfuhr ich über Geschäftskanäle, dass es zu Blow... im Lift unseres Bürogebäudes gekommen ist. Und auf meiner 25 Meter Motorjacht vergnügte er sich mit minderjährigen Prostituierten. Zudem hatte er eine Freundin neben seiner Lebensgefährtin...!“
Untergriffige Verbalattacken des Angeklagten
Schließlich erklärte der Angeklagte, dass er von seinem angeblichen Opfer mindestens 3,6 Millionen Euro, eher sogar mehr als 5 Millionen Euro bekommen muss. Und verwendete im Rahmen seiner Ausführungen untergriffige Verbalattacken gegenüber seinem Ex-Freund/Geschäftspartner: „Geht mir am Ar..., Ar...l..., Wich..., Drecks.., bist schon komplett deppert, hast einen Schuss...!“ Schlussendlich meinte der mutmaßliche Täter, für den die Unschuldsvermutung gilt, dass er der Erpresste und Betrogene ist.
3 Millionen sind keine Erpressung
„Ich will nur, was mir zusteht. Daher sind die 3 Millionen keine Erpressung!“, so der Burgenländer. Der auch klarstellte, dass die 50.000 Euro für ihn kein Darlehen, sondern eine Anzahlung der offenen Schuld waren und er dem Tiroler auch nicht mit Aufschlitzen gedroht hat. Der Beschuldigte führte weiters aus, dass er bereits gegen seinen Ex-Freund/Geschäftspartner beim Zivilgericht Klage eingebracht habe, ehe er am 29.8.22 von der Polizei wegen schwerer Erpressung, schwerem Betrug und gefährlicher Drohung einvernommen worden ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hoffentlich stirbst nicht...
Die Befragung des Opfers musste wegen der abgelaufenen Verhandlungszeit auf Anfang Februar vertagt werden. Zu Protokoll geben konnte der Tiroler, 59, derzeit ohne Beschäftigung, lediglich, dass er seine Vorwürfe und Aussagen gegen den Beschuldigten aufrecht erhält. Und auch, dass er vor der Exekutive die Wahrheit gesagt hat. Als der Mann anführte, am 9. Februar eine Herzoperation zu haben, lächelte der Angeklagte. Auf die Frage des Tirolers: „Warum lächelst du?“ kam vom Burgenländer zurück: "Hoffentlich stirbst nicht...!"
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.