Überholverbot auf der S 31 ist fix
Nach dem tödlichen Verkehrsunfall im November verordnet Behörde ein Überholverbot am Zubringer.
OBERPULLENDORF (EP). "Seit kurzem liegt uns ein Gutachten vor, welches ein Überholverbot mit doppelte Sperrlinie auf dem drei Kilometer langen Straßenstück empfiehlt. Ich habe noch vor Weihnachten die Verordnung unterschrieben, es hängt jetzt von der Asfinag, bzw. von der Witterung ab, wann es in Kraft tritt", so Bezirkshauptmann Klaus Trummer.
Änderung der Verkehrsströme
Erst Mitte November sind auf dem Zubringer der S 31 zwischen Stoob-Süd und Steinberg-Dörfl zwei Autos frontal ineinander gekracht. Dabei starben eine Frau, vier weitere wurden bei diesem Unfall schwer verletzt.
Insgesamt gab es seit der Eröffnung des Straßenstückes am 20. August 2004 in diesem Streckenbschnitt sieben Unfälle, zwei davon tödlich. "Es hängt sicher auch mit der Verkehrsfreigabe der Weiterführung der B 61a ab, dass sich die Verkehrsströme verändert haben, bzw. mehr Fahrzeuge dieses Straßenstück benutzen. Es gibt auch Gespräche mit der Verkehrsabteilung des Landes, damit es dann entsprechende Maßnahmen gibt, die zur Einhaltung des Überholverbotes führen werden", so Trummer weiter.
Eigentlich sei das Überholverbot nur ausgeweitet worden, so Trummer. "Ich sehe durch das kommende Verbot auf diesem drei Kilometer langen Straßenstück, keine Einschränkung für die Verkehrsteilnehmer. Wenn man etwas zur Verkehrsicherheit beitragen kann, sollte man dies auch tun. Leider kann man manche Unfälle trotz aller Maßnahmen nicht verhindern."
Maßnahmen
Eine sinnvolle Maßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit sei für die Asfinag immer wichtig und wird auch unterstützt, heißt es vom Straßenerhalter. "Sobald wir den Bescheid erhalten haben setzen wir die entsprechenden Maßnahmen auf der S 31 um. Dabei ist natürlich die Beschilderung rascher machbar als die Bodenmarkierung. Diese kann nämlich nur vorgenommen werden, wenn es die Witterung zulässt. Daher werden wir die Markierungsarbeiten entsprechend ansetzen."
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