Corona-Virus
16.3.2020 - Coronavirusupdate
Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen (Bundesregierung)
(Bundesministerium für Gesundheit)
Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen – Verordnung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz
Soziale Kontakte einschränken, um die Ausbreitung von Coronavirus zu verlangsamen
Die Corona-Krise ist ernst. Unser oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller in Österreich lebenden Menschen. Dazu muss die Ausbreitung des Virus so gut wie möglich gebremst werden. Wir brauchen jetzt Zusammenhalt aber auch Distanz im täglichen Leben.
Wie wird die Verkehrsbeschränkung geregelt? Verordnung nach dem COVID-19- Maßnahmengesetz
Was ist weiterhin möglich?
Berufliche Tätigkeit
Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren)
Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt.
Was versteht man konkret unter Verkehrsbeschränkungen?
Beispiele: Nicht mehr ins Fitnesscenter, nicht mehr ins Modegeschäft, nicht ins Kino und ins Schwimmbad. Aber alleine ins Freie oder mit Personen aus dem eigenen Haushaltsverband.
Wie wird kontrolliert?
Triftige Gründe sind im Falle von Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen.
Ab wann in Kraft? 16. März 2020
Wie lange? 1 Woche, rund um die Uhr
Veranstaltungen gänzlich untersagt
Veranstaltungen werden gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.
Ab Dienstag, 17.März 2020, werden Restaurants vollständig geschlossen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet.
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