Veranstaltung in Unterwart
Bizarrer Prozess um Staatsverweigerer mit Schuldspruch
Bizarrer Geschworenen-Prozess um den Unterstützer einer "staatsfeindlichen Verbindung" im Landesgericht Eisenstadt. Bei dem unter anderem der Vatikan eine Rolle spielte, sich große Erinnerungslücken beim angeklagten Burgenländer zeigten und es auch um Selbstjustiz ging, bei der Politiker entführt, gefangen gehalten und verurteilt werden hätten sollen.
BEZIRK OBERWART. An einer Staatenbund-Veranstaltung des sogenannten "GCCL" (GLOBAL COURT OF COMMON LAW) in Unterwart habe der 63-jährige Beschuldigte, Notstandshilfeempfänger, teilgenommen und sei in dieser Vereinigung auch Mitglied gewesen. Ebenso wie beim "Staatenbund Österreich". Laut Staatsanwältin als Unterstützer dieser "staatsfeindlichen Verbindungen", die das Ziel hatten, die in der Verfassung festgelegte Staatsform Österreichs zu erschüttern.
Entführung von Politikern, Beamten...
Die Anklägerin verwies darauf, dass es bei den Verbindungen um das systematische und massenweise Versenden von Drohschreiben, der Herabwürdigung und Verleugnung staatlicher Hoheitsrechte sowie der Installation eines eigenen „Völkerrecht-Gerichtes“ ging. Im Rahmen von Selbstjustiz sollten dann staatliche Entscheidungsträger, Politiker, Beamte und Privatpersonen entführt, gefangen gehalten und „verurteilt“ werden. Für den Vollzug eigener „Haftbefehle“ und zur Übernahme der Macht in Österreich war die Anwerbung von Mitgliedern des österreichischen Bundesheeres geplant.
Auf die Frage von Richterin Dr. Karin Lückl: "Sind diese Vorwürfe richtig, falsch oder teilweise richtig?" bekam sie vom Angeklagten retour: "Haben sie auch eine konkrete Frage?" Daraufhin formulierte die Vorsitzende um und bekam dann als Antwort: "Ich kann mich nicht erinnern!" In dieser unkooperativ-arroganten Tonart mit zahlreichen unerlaubten Zwischenmeldungen hantelte sich der Beschuldigte durch die stundenlange Verhandlung.
"Andere gehen in Kegelklub"
Der sich "nicht schuldig" bekennende Burgenländer versuchte seine Rolle in diesen "Organisationen" herunterzuspielen. Verwies oftmals darauf, dass die Richterin andere Personen befragen soll, weil er kein Experte ist. Um ihr dann zu erklären, warum er bei diesen Verbindungen dabei war: "Andere Leute gehen in den Kegelklub!"
"Todeserklärung durch Vatikan"
Auf "Wofür er eine 'GCCL'-Lebenderklärung ausgefüllt hat", meinte der 63-Jährige spontan: "Es gibt Theorien, wonach der Vatikan beschlossen hat, Menschen für tot zu erklären, wenn sie sich nicht alle 7 Jahre melden. Ich weiß eh nicht, was ich damit anfangen soll, andere haben es an den Vatikan geschickt!" Auf die Frage der Vorsitzenden, ob er der Meinung ist, dass Österreich noch besetzt ist, folgte: "Ich weiß es nicht, es gibt viele Aussagen!"
"Gründerurkunde"
Erörtert wurde auch, dass der Angeklagte wegen einer Strafverfügung der Wiener Polizei den Referenten aufgefordert hatte, ihm innerhalb von 72 Stunden eine amtliche Legitimierung zu übersenden in Form der Gründerurkunde der Republik Österreich und von Wien. Mit dem Hinweis, wenn das nicht übermittelt wird, er die Polizei nicht als Behörde, sondern als privates Unternehmen ansieht und den Beamten mit der Summe von 1 Million Euro in ein internationales Schuldenregister eintragen wird.
Danach referierte ein Analytiker des DSN (Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst) über die Funktionen und Tätigkeiten - vor allem des "GCCL". Bezeichnete die Verbindung als Tribunal, bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und stellte fest, dass der Angeklagte mehrere Funktionen in diesem Staatenbund innehatte, Seminare mitorganisierte und auch enge Kontakte zur Führungsriege pflegte. Festgestellt durch Telefonüberwachungen.
Einstimmiger Schuldspruch
Eindeutiges Urteil der Geschworenen: "Schuldig mit 8 : 0 Stimmen!" Als Strafe verkündete die Vorsitzende 2 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre Probezeit, die zu einer Verurteilung inklusive Vorstrafe des Landesgerichtes Wien hinzukommt. Damals erhielt der Angeklagte 18 Monate teilbedingt und saß deshalb schon für einige Zeit im Gefängnis. Urteil nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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