Bezirk Oberwart
Ex-Totengräber bot Kindern über Snapchat Geld für Sex an

In Handschellen wurde der 56-jährige Ex-Totengräber vorgeführt. | Foto: Gernot Heigl
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Ein zweifach vorbestrafter Pädophiler (56) aus dem Bezirk Oberwart wurde während der Bewährungszeit rückfällig. Wie 261 Kinderporno-Dateien auf Handy und Tablett belegen, so der Staatsanwalt. Zudem warf der Ankläger dem Ex-Totengräber vor, über Snapchat 12 bis 13-jährigen Buben Geld für sexuelle Handlungen angeboten zu haben.

BEZIRK OBERWART. Bei dem in Handschellen vorgeführten Burgenländer handelt es sich um einen ledigen Mann aus dem Bezirk Oberwart, der nach 35 Jahren als Totengräber bis zu seiner neuerlichen Verhaftung als Fabrik-Arbeiter sein Geld verdient hat. Der 56-Jährige ist auch Vater eines erwachsenen Sohnes, der aus einer 17-jährigen Partnerschaft mit seiner Lebensgefährtin stammt. Ehe er im Alter von zirka 40 mehr Interesse an Männern fand und die Beziehung in die Brüche ging.

2 Vorstrafen wegen Kinderpornographie

Bereits 2020 wurde der Angeklagte wegen Kinderpornographie zu 4 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verdonnert. 2021 folgte eine weitere einschlägige Verurteilung mit 15 Monaten teilbedingter Haft. Der Burgenländer saß jedoch nur einen Teil seiner Gefängnisstrafe ab, um als „freier Mann“ auf Bewährung im Zeitraum Oktober bis Ende 2022 wieder „aktiv“ zu werden.

Teilgeständig zeigte sich der Angeklagte zu den Vorwürfen von Kinderpornographie bzw. Anbahnung von Sex-Kontakten zu Unmündigen. | Foto: Gernot Heigl
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„Diesmal geht es nicht nur um den Besitz von kinderpornographischem Material trotz vorangegangener, zweimaliger Verurteilung, sondern auch um eine Steigerung, nämlich die Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Unmündigen“, führte der Staatsanwalt im Saal 1 des Landesgerichtes Eisenstadt aus. „Der Angeklagte hatte den Vorsatz, die Personen zu treffen. Und zwar Buben im Alter von 12 bis 13 Jahren!“

Handschellen und Elektroschocker

Weil eine Betreuerin in einem niederösterreichischen Jugendzentrum zufällig hörte, wie sich fünf Buben über Snapchat-Kontakte mit einem Pädophilen unterhielten, alarmierte sie die Polizei. „So kam dieser Vorfall ans Tageslicht und der Ernst der Lage zum Vorschein“, so der Ankläger. „Denn neben 261 Fotos und Videos, die minderjährige Unmündige, also unter 14-Jährige, bei geschlechtlichen Handlungen zeigen, hatte der Beschuldigte im Handschuhfach seines Autos auch Handschellen und einen Elektroschocker!“

Und weiter: „Dieser Fund hat die Kriminalisten und mich überrascht und erschreckt. Ich will gar nicht wissen, welcher Schritt nach der Sexkontakt-Anbahnung gesetzt worden wäre!“ Nach diesem Plädoyer des Staatsanwalts bekannte sich der Angeklagte vor Richterin Mag. Doris Halper-Praunias zum Vorwurf der kinderpornographischen Videos und Fotos schuldig, meinte auf Befragung aber: „Viele Dateien haben sich alleine heruntergeladen!“

Sex-Dateien von selbst heruntergeladen

Zudem wollte er eh mit der Bewährungshilfe darüber sprechen, es sogar anzeigen. Meinte dann trotz seiner Geständigkeit: „Ich habe mir das Material gar nicht angesehen!“ und „Ich wollte diese Kinderpornos gar nicht haben!“ und „261 Dateien... So viele können es nicht gewesen sein!“ Auf Vorhalt der Richterin, dass diese Anzahl sichergestellt worden ist, meinte der Mann: „Angebot und Nachfrage. Ich wollte damit was machen!“ Eine Erklärung auf diese dubiosen Antworten gab der Beschuldigte keine.

Vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt musste der Beschuldigte Rede und Antwort stehen. | Foto: Gernot Heigl
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Bezüglich der Sexkontakt-Anbahnung zu den fünf Kindern über TikTok und Snapchat hatte sich der Burgenländer im Polizeiverhör zwar geständig verantwortet, bestritt jetzt aber vor Gericht jegliches Sex-Interesse. Er gab zu, mit „Hallo aus dem Burgenland“ einen Burschen angeschrieben zu haben, sei jedoch der Meinung gewesen, „dass der 18 Jahre alt ist!“ Der Beschuldigte mutierte im Rahmen seiner Aussagen dann sogar zum Opfer: „Ich wollte keinen Sexkontakt. Die Buben wollten, dass ich zu ihnen komme und ihnen Geld für Sex bezahle!“

Angeklagter bot bis zu 1.000 Euro

Der Vorsitzenden gestand er dann, dass er den fünf Kindern 30 bis 100 Euro für sexuelle Handlungen bzw. 1.000 Euro für eine Woche in der Wohnung bei ihm angeboten hat. „Aber nur, weil ich wissen wollte, was da los ist. Was die da vorhaben. Ich habe ihnen aber auch geschrieben, sie sollen mich in Ruhe lassen!“, so der 56-Jährige. Die Richterin hielt dem Mann dann die Aussage eines Buben vor. Der vor der Polizei angegeben hatte, dass er per Snapchat von einem alten Mann angeschrieben worden ist, der Sex mit ihm wollte und dafür 400 bis 500 Euro bezahlt hätte. Zudem erklärte das Kind, dass sein junges Alter dem Mann „egal war!“

Trotz Ablehnung seitens des Buben wollte der Mann unbedingt ein Treffen. „Schön gelogen!“, konterte der Angeklagte. „Das stimmt alles nicht!“ Auch habe er die Jungs niemals zur Übermittlung von Nacktfotos und Genitalbildern aufgefordert, wie diese das zu Protokoll gegeben hatten. Dann ergriff Landesgerichtspräsident Dr. Karl Mitterhöfer lautstark das Wort. Zeigte auf, dass der Altersdurchschnitt bei TikTok unter 30 und bei Snapchat unter 20 Jahre liegt. „Warum tummeln sie sich als 56-Jähriger in solchen Medien herum? Sie sind bereits zweimal vorbestraft. Waren teilweise in Haft. Sie müssen doch gewusst haben, dass das heikel ist. Da müssen sie sich doch fernhalten!“ Antwort des perplexen Beschuldigten: „Ich war dort aktiv wegen meines Arbeitskollegen...!“

Einweisung in Anstalt möglich

Nach Befragung der Kinder, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, sagte eine Kriminalistin aus: „Die auf dem Handy sichergestellten Kinderporno-Daten, teils von Telegram, haben sich nicht selbst heruntergeladen, die wurden aktiv heruntergeladen!“ Zudem erläuterte die Polizistin: „Im Verhör hat der Angeklagte die Anbahnung von Sex-Kontakten zu Unmündigen eindeutig zugegeben, auch wenn er sich heute nicht mehr daran erinnern kann oder will!“ Wegen der Ladung eines weiteren Zeugen wurde der Prozess auf Ende August vertagt. Dann muss auch eine Gutachterin beurteilen, ob der Burgenländer zwecks Therapie in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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