Bezirk Oberwart
Geschäftsführer-Ehepaar wegen Firmengelder-Veruntreuung angeklagt

Das Geschäftsführer-Ehepaar stand wegen Untreue vor einem Schöffengericht. | Foto: Heigl
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„Auf Anraten meines Verteidigers werde ich die Frage nicht beantworten“, bekundete der Angeklagte. Und wiederholte diesen Satz mehrfach. Wie auch seine Gattin. Beide wegen Untreue vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt. Denn das Ehepaar hat - laut Staatsanwaltschaft - zigtausende Euro Firmengeld abgezweigt und für private Zwecke verwendet.

BEZIRK OBERWART. Ein Waffengeschäft inklusive Schießkeller sollte es in einer Randgemeinde des Bezirkes Oberwart werden. Diese Idee verkaufte ein zweifach vorbestrafter Burgenländer einer Nachbarin als lukratives Investitionsprojekt. Legte einen Businessplan vor und bekam von der gutgläubigen Dame satte 455.000 Euro. Im Gegenzug wurde sie mit 49 Prozent Gesellschafterin der neu gegründeten Holding.

Geschäftsführer zweifach vorbestraft

Zum alleinigen Geschäftsführer kürte sich der Ideenlieferant, 40, zwischenzeitlich bedingt aus dem Gefängnis entlassen und arbeitslos. Von diesem Darlehen kaufte der Mann ein desolates, altes Haus mit Keller, sowie in der Folge Baumaterialien für die Renovierung. Nach knapp einem Jahr war das Konto der Holding leer, das gekaufte Gebäude aber immer noch eine Baustelle. Von Eröffnung keine Rede, nicht einmal eine Gewerbeberechtigung für das Unternehmen lag vor.

Konto mit 455.000 Euro war leer

Als der Burgenländer dann wegen eines Gewaltdeliktes ins Gefängnis kam, wurde die Investorin misstrauisch und schaltete einen Anwalt ein. Schließlich landete der Kriminalfall bei Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht Eisenstadt. Vor einem Schöffensenat versuchte der Angeklagte dann lang und breit zu erklären, dass er nicht schuldig ist. Er habe lediglich bei Belegen und Rechnungen, die auf seinen Namen gingen, irrtümlich vergessen, „A-conto“ draufzuschreiben.

Dr. Gerhard Ederer (im Foto ganz rechts) kämpft für seine Mandantin um einen Freispruch. Anwalt Mag. Andreas Schweitzer will die Unschuld seines Klienten beweisen. | Foto: Heigl
  • Dr. Gerhard Ederer (im Foto ganz rechts) kämpft für seine Mandantin um einen Freispruch. Anwalt Mag. Andreas Schweitzer will die Unschuld seines Klienten beweisen.
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Private Käufe als "A-conto-Zahlungen"

Er meinte damit, dass er für seine geleisteten Arbeiten an der Baustelle ja Geld zu bekommen hatte und deshalb private Anschaffungen wie Kaffeemaschine um 600 Euro, Autoanhänger um 10.000 Euro, Kfz-Pickerl und Trafikeinkäufe um 369 Euro usw. mit dem Firmengeld der Holding bezahlte. Als eine Art „Vorauszahlung“. Deshalb habe er auch Schulden beim Finanzamt bezahlt, die er mit seiner parallel von ihm geführte Einzelfirma hatte. Bei vielen gezielten Fragen von Richterin Dr. Karl Lückl wich der Geschäftsführer aus bzw. folgte ein: „Ich weiß es nicht!“

Großzügige Aufrundungen bei Baumärkten

Ebenso als „A-conto“-Zahlungen sah er großzügige Aufrundungen bei Einkäufen in Baumärkten. Wie etwa bei einer Rechnung von 32.800 Euro, für die 40.400 Euro vom Holdingkonto behoben worden sind. Als dann die Vorsitzende vorrechnete, dass von den 455.000 unter Abzug des Immobilienkaufes und diverser Nebenkosten 280.000 fehlen, gab es einen Schwall versuchter Erklärungen. Konkretes - Fehlanzeige.

"Wollen sie jetzt etwa ihre Frau eintunken?"

Auch ist ein Kalender des Angeklagten auf mysteriöse Weise verschwunden, in dem alle Details vermerkt gewesen sind. Zudem würden durch ein Fehlverhalten des Steuerberaters zahlreiche Originalbelege nicht mehr vorhanden sein. Im Zuge seiner versuchten Rechtfertigungen passierte dann dem Geschäftsführer mit einer unbedachten Aussage ein Fauxpas. Richterin Dr. Lückl: „Wollen sie jetzt etwa ihre Ehefrau eintunken?“ Erst durch einen energischen Zwischenruf seines Anwalts, Mag. Andreas Schweitzer: „Was ist das für ein Unsinn!“, folgte eine Korrektur und der Mann legte klar, dass seine Frau nur gemacht hat, was er ihr angeschafft habe.

Gattin: "Weil ich nicht perfekt bin!"

Das bestätigte die Ehegattin, 40, ebenfalls vorbestraft und in dieser Untreue-Causa angeklagt. Und zwar deshalb, weil sie zur Geschäftsführerin bestellt wurde, während ihr Mann in Haft saß. Punkto Überweisungen und Bar-Abhebungen, die sie durchführte, sagte sie in Serie: „Ich habe das falsch gemacht. Immer den Vermerk A-conto vergessen. Mich bei den Konten vertan. Könnte ein Fehler gewesen sein. Weil ich nicht perfekt bin!“ Ergänzt durch zahlreiche Selbstbekenntnisse wie Schwachsinn, Blödsinn, Saublöd und „Weiß ich nicht!“

Staatsanwältin dehnte Anklage aus

Aber immer mit der Botschaft, dass sie nur gemacht hat, was ihr der Ehemann aufgetragen hat, denn „Ich habe gar keine Ahnung, was eine Geschäftsführerin macht!“ Anmerkung: Die Dame hat die Handelsschule absolviert... Während ihr Verteidiger, Dr. Gerhard Ederer, um einen Freispruch für seine Mandantin kämpfte, erweiterte die Staatsanwältin die Anklage um das Delikt der Nötigung. So soll die 40-Jährige im Vorfeld eine Zeugin um eine Falschaussage "gebeten" haben.

Investorin widersprach Beschuldigten

Nachdem die im Saal 7 vom Schöffensenat befragte Investorin vielen Aussagen des angeklagten Pärchens widersprach, vertagte die Richterin den Prozess zwecks Befragung weiterer Zeugen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Das Geschäftsführer-Ehepaar stand wegen Untreue vor einem Schöffengericht. | Foto: Heigl
Dr. Gerhard Ederer (im Foto ganz rechts) kämpft für seine Mandantin um einen Freispruch. Anwalt Mag. Andreas Schweitzer will die Unschuld seines Klienten beweisen. | Foto: Heigl
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