Flucht aus Bezirk Oberwart
Haft-Strafe für Mutter, die Sohn (8) ins Ausland entführte

Der mit 8 Jahren ins Ausland entführte Bub ist nun wieder beim Vater. Seine verurteilte Mutter bleibt bis Jänner im Gefängnis. | Foto: Polizei/Heigl
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  • Der mit 8 Jahren ins Ausland entführte Bub ist nun wieder beim Vater. Seine verurteilte Mutter bleibt bis Jänner im Gefängnis.
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Unglaubliche viereinhalb Jahre, insgesamt 1.667 Tage, befand sich eine Mutter mit ihrem inzwischen 12-jährigen Sohn auf der Flucht. Tauchte im Ausland unter und nutzte verschiedene Identitäten. Ehe sie am 4. Oktober im Südburgenland ausgeforscht und verhaftet werden konnte. Jetzt musste sich die Frau (36) wegen „Kindesentführung“ vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten.

BEZIRK OBERWART. Freundlich lächelnd präsentierte sich die Angeklagte aus dem Bezirk Oberwart, als sie aus der U-Haft in den Saal 7 gebracht worden ist. Gab zu Protokoll, im Anschluss an die Matura Soziologie und Psychologie an der Uni Wien studiert und danach auch noch die Montessori-Akademie abgeschlossen zu haben. Nach ihrer Flucht ins Ausland arbeitete sie jedoch nicht mehr als Lehrerin, sondern verdiente auf einem Pferdehof ihr Geld. Die Mutter des damals 8-jährigen Sohnes und Volksschülers, mit dem sie vom 12. März 2019 bis zum 4. Oktober 2023 spurlos verschwunden war, ist mittlerweile vom Kindesvater geschieden.

Falsche Identitäten

Im Eröffnungsplädoyer warf die Staatsanwältin der Beschuldigten Kindesentziehung vor. Weil sie den gemeinsamen Sohn nicht zu ihrem damaligen Ehemann und Kindesvater - wie berichtet - zurückgebracht hat, obwohl dieser über die alleinige Obsorge verfügte. „Sie ist dann über mehrere Jahre, unter Annahme auch falscher Identitäten, in verschiedenen europäischen Ländern mit ihm gemeinsam untergetaucht. Bis sie in Folge aufwendiger Fahndungsmaßnahmen Anfang Oktober im Südburgenland aufgefunden und in Untersuchhaft eingeliefert werden konnte. Daher ersuche ich um eine schuld- und tatangemessene Bestrafung!“

Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.  | Foto: Gernot Heigl
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Gleich zu Beginn ihres Statements erklärte die Verteidigerin: „Meine Mandantin wird sich vollinhaltlich geständig bekennen. Wobei es, bei dem vorhandenen Belastungsmaterial, auch keinen Sinn machen würde, dies nicht zu tun!“ Dann versuchte die Anwältin, die Beweggründe für die Tat zu erläutern. „Meine Klientin ist vom staatlichen Schulsystem nicht überzeugt. Da sie eine wahnsinnig liebende Mutter ist, wollte sie ihren Buben davor schützen, ihm das also ersparen. Sie hat dann ein Leben geführt, wo sie sehr viel Rücksicht auf ihr Kind genommen hat!“

Wollte Kind vor Schulsystem schützen

Deshalb habe die Südburgenländerin, die per internationalem Haftbefehl gesucht worden ist, ihren Sohn in einer Gruppe gleichaltriger Kinder geschult. In einer Art Kommune. Gemeinsam mit internationalen Eltern, die ebenso der Meinung waren, dass das Schulsystem nicht gut für ihre Buben und Mädchen sei. Doch aufgrund der umfangreichen Ermittlungstätigkeiten der Polizei und weil sie das Leben auf der Flucht nicht mehr führen wollte, ist sie nach Österreich zurückgekehrt. Im Wissen, hier ins Gefängnis zu kommen.

In Portugal untergetaucht

„Wenn sie nämlich in Portugal geblieben wäre, ihrem letzten Aufenthaltsort, könnte sie dort vermutlich noch immer unbehelligt leben“, so die Verteidigerin. „Sie bereut die Tat zutiefst. Es ist ihr auch bewusst, was sie ihrem Sohn damit angetan hat! Inzwischen habe sie sich beim Kindesvater entschuldigt und diesem in einem Brief viele Informationen übermittelt, um den Schaden für den Sohn so gering wie möglich zu halten und der Übergang so gut wie möglich funktioniert!“

15 Monate teilbedingte Haft

Dann beantragte die Advokatin den Ausschluss der Öffentlichkeit, da das Verfahren „den höchstpersönlichen Lebensbereich der Mandantin“ betrifft. Überraschenderweise goutierte das die Richterin. Somit fand der Prozess hinter verschlossenen Türen statt. Urteil: 15 Monate Haft, davon muss die Südburgenländerin drei Monate ins Gefängnis. Durch Anrechnung der Vorhaft kommt es im Jänner zur Entlassung. Der Spruch ist bereits rechtskräftig.

Der mit 8 Jahren ins Ausland entführte Bub ist nun wieder beim Vater. Seine verurteilte Mutter bleibt bis Jänner im Gefängnis. | Foto: Polizei/Heigl
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