Unternehmer aus dem Bezirk Oberwart
NS-Foto mit abgemagerter Frau als „Miss Auschwitz 1943“ verschickt
Pietätlosigkeit mit der Fratze der NS-Verherrlichung. Potpourri der Grausamkeit. Menschenverachtung mit Gänsehauteffekt. Und das alles, um sich bei einem rechtsradikal orientierten Freund anzubiedern. Deshalb verschickte ein Unternehmer aus dem Bezirk Oberwart insgesamt 51 Bildnachrichten per WhatsApp. Mit drapierten Leichenfotos eines Konzentrationslagers, einem Weihnachtsmann mit Hakenkreuz-Armbinde und Hitler-Gruß, einer bis zum Skelett abgemagerten Frau, die eine Schärpe mit der Aufschrift trug: „Miss Auschwitz“… Unfassbar.
BEZIRK OBERWART. Beängstigende Stille im großen Geschworenen-Saal des Landesgerichtes Eisenstadt. Entsetzte Blicke. Kopfschütteln aus Unfassbarkeit. Beim Vortrag der Anklageschrift durch die Staatsanwältin stockte allen Anwesenden der Atem. Ging es doch um ein Verbrechen nach dem Verbots-Gesetz. Einer Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn. Der Verherrlichung der NS-Ideologie und Adolf Hitler. Sowie der Verharmlosung von Gräueltaten.
Anklägerin: „Ich bekomme gerade Gänsehaut“
Als die Anklägerin einige der 51 Bilddateien beschrieb, inklusive der dazu verfassten Texte, erklärte sie: „Ich bekomme gerade Gänsehaut aufgrund der Grausamkeit mancher Abbildungen!“ Explizit führte sie das Foto mit dem abgelichteten Gesellschaftsspiel „Twister“ an, auf dem mehrere Leichenbilder von Opfern eines Konzentrationslagers aufgelegt waren.
„Die SS ruft dich“, Hakenkreuze…
Sprüche wie „Die SS ruft dich“, „Unser Chef (Hitler) feiert bald seinen 130. Geburtstag“, kombiniert mit Hakenkreuzen, NS-Wahlpropaganda-Plakaten, Totenkopf-Symbolen, NSDAP-Bekundungen und Judenstern-Darstellungen spiegeln die Bandbreite der per WhatsApp versendeten Dateien. Komplettiert mit einem adaptierten Autoreifen-Michelin-Männchen, das die Hand zum Hitlergruß erhob und einen Oberlippenbart trug.
Täter ist Unternehmer und zweifacher Vater
Angesichts dieses Wahnsinns stellt sich die Frage, wer und warum macht man so etwas. Auf der Anklagebank sitzt ein korpulenter Unternehmer aus dem Bezirk Oberwart. Mitte 30. Mit zwei Vorstrafen. Geschieden. Zwei minderjährige Kinder. Er trägt eine Jeans und ein dunkles Sakko. Wirkt gefasst. Zeigt sich geständig. Bekennt sich schuldig. Und erklärt: „Ich wollte einem Freund imponieren, der mit der rechtsradikalen Szene sympathisiert. Ich habe nicht weitergedacht. Das war ein Fehler. Ich schäme mich!“
„War das für sie lustig?“
Eine Berufsrichterin, die als Beisitzerin fungierte, fragte: „Sie haben ja gewusst, dass das nicht richtig und verboten ist, was sie da tun. War das für sie lustig, solche Bilder zu verschicken? Wie kommt man auf so eine Idee, solche grausamen Sachen zu versenden?“ „Ich war im falschen Freundeskreis. Ich finde diese Bilder auch abstoßend. Und geschmacklos. Zudem habe ich nichts mit dem NS-Gedankengut zu tun. Ganz im Gegenteil. Ich bin tolerant!“
Verteidiger: „…nichts zu beschönigen…“
Sogar sein Verteidiger sagte, dass es bei den abscheulichen Darstellungen „nichts zu beschönigen“ gibt. Sein Mandant allerdings nie ein Nazi war, sondern sich bei Kumpels aus der Fussballszenerie anbiedern wollte. Die Taten ja schon einige Zeit her sind. Und er sich seither diesbezüglich nichts mehr zu schulden hat kommen lassen.
Polizei-Aktion gegen rechtsradikale Szene
Aufgeflogen sind die angeklagten Chat-Nachrichten übrigens im Rahmen einer großen Polizei-Aktion in Tirol. Dort ging die Exekutive vor kurzem mit Hausdurchsuchungen gegen die rechtsradikale Szene vor. Im Zuge der Erhebungen wurden dann auf dem Handy eines Verdächtigen die Bilder und Texte des Burgenländers sichergestellt.
Geschworenen-Schuldspruch 8 : 0
Nach rund 30 minütiger Beratung fällten die Geschworenen ein eindeutiges Urteil: Schuldig mit 8 : 0 Stimmen. Ein Jahr Gefängnis, bedingt auf drei Jahre. Zudem eine Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro sowie die Übernahme der Prozess-Kosten von 500 Euro. Der Entzug der Gewerbeberechtigung wird auf die Dauer von drei Jahren nachgesehen. Angenommen hat das Urteil der Angeklagte. Da aber die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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