Registrierkassenpflicht zwingt kleine Unternehmen in die Knie
Ab einem Jahresbarumsatz von 7.500 Euro ist man als Unternehmer ab Jänner 2016 verpflichtet, eine Registrierkasse zu verwenden. Bisher galt eine Höchstgrenze von 150.000 Euro.
Julius Halper betreibt seit fünf Jahren eine Mostschenke in Oberdorf. Eine Registrierkasse besitzt er bereits. Daher betrifft ihn die Gesetzesänderung nicht. Wäre da nicht eine weitere Neuerung. Denn ab 2017 muss man zusätzlich einen QR- oder Strichcode auf jeder Rechnung abdrucken. Dieser enthält Informationen über alle getätigten Umsätze des Registrierten. Somit müsste Herr Halper ab 2017 seine Kasse aufrüsten lassen zu einem Kostenpunkt von 1.700 Euro. Die Mostschenke hat jedoch nur etwa zwei bis drei Mal im Jahr offen. Über die 7.500 Euro kommt er trotzdem. "Ich bin jetzt 67 Jahre alt und weiß nicht, ob ich mir das noch lange antun werde." Daher denkt er über eine eventuelle Schließung seines Betriebes nach. Festlegen möchte er sich allerdings nicht.
Buschenschänke ade
Gerade das Burgenland ist für seine zahlreichen Buschenschänke bekannt. Diese haben nicht das ganze Jahr geöffnet, führen heimische Spezialitäten und sind wichtig für die Belebung des Dorfes. Die Bestellung wird oft noch mit Block und Bleistift aufgenommen und am Ende des Tages folgt die Abrechnung per Hand. Die Grenze nunmehr um 145.500 Euro zu reduzieren bedeutet gleichzeitig, dass man indirekt Kleinstbetriebe zum Aufgeben anspornt.
Grenze trifft nahezu jeden
Melanie Beigelbeck ist seit zwei Jahren selbständige mobile Friseurin. Natürlich fällt auch sie in die Registrierkassenpflicht, wobei ihr Umsatz unter 30.000 Euro im Jahr liegt. Sie hat nur Barumsätze. Auch Bankomant- und Kreditkartenzahlungen würden unter diese Kategorie fallen. Nur Überweisungen nicht.
Faktor Zeit und Geld
Ärgerlich ist der enorme Zeitaufwand. Die junge Unternehmerin muss sich durch den Gesetzesdschungel wühlen und unzählige Angebote für Registrierkassen einholen und ansehen. Da sie mobil ist, kommt eine fixe Kassa nicht in Frage. Es bestünde zwar die Möglichkeit, in solchen Fällen die Beträge nachträglich einzugeben. Das wäre jedoch wieder die doppelte Arbeit, weil man dann trotzdem vor Ort einen Kassazettel ausstellen müsste. "Außerdem komme ich oft sehr spät heim und muss die Abrechnung unverzüglich nachgetragen werden."
Technische Hürden
Ein weiteres Problem ist die Umstellung auf den QR- oder Strichcode. Auch dafür muss die Kasse gerüstet sein. Dem noch nicht genug, muss auch die genaue Warenbezeichnung eingegeben werden. Das bedeutet, sie muss individuell für den jeweiligen Betrieb programmiert werden. "All diese Punkte kosten mich unsagbar viel Zeit und Umsatz. Stattdessen könnte ich nämlich Kunden bedienen und Geld verdienen."
Warum die Gesetzesänderung
Die Intention für die Einführung der Registrierkassen ist die Bekämpfung von Schwarzumsätzen. Nicht angeführte Umsätze schmälern nicht nur die Steuereinnahmen des Staates enorm, sondern schädigen auch Konkurrenzunternehmen. Diese Maßnahmen jedoch auch für Kleinstunternehmen einzuführen, die nur wenige Tausend Euro Umsatz im Jahr machen, mag für manchen vielleicht etwas übertrieben scheinen.
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