Gemeinderat beschloss neue Sportförderung
Richtlinien wurden in Oberwart abgesegnet.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 27. August tritt die neue Vereinsförderung in Oberwart in Kraft. "Seit Jänner 2013 haben wir diesen Antrag und die Richtlinien in 6 offiziellen und zwei inoffiziellen Sitzungen erarbeitet. Es gab dafür großes Lob vom Bürgermeister und auch einigen Gemeinderäten", so Hans Peter Hadek, Ausschussvorsitzender.
Genauere Daten
Die wichtigste Änderung zum bisherigen System ist die genauere Datenerhebung im Antragsblatt.
"Dadurch lassen sich besser Schlüsse - von der Arbeit des jeweiligen Vereines - ziehen. Diese brauchen wir in Zukunft, um die Höhe der Subvention bestimmen bzw. auswerten zu können. Beim bisherigen System hatten wir lediglich nur den Zentral Vereins-Register-Auszug. Dieser war zu wenig aussagekräftig. Wir wollten nun quasi mehr über die Vereine in Erfahrung bringen. Weiters war es uns ein Anliegen, dass die Frist der Antragseinbringung eingehalten wird (30.6.)! Dadurch haben wir nun die Möglichkeit, an diesem Stichtag die genaue Gesamtsumme zu kennen, die alle Vereine zusammen bis dahin ansuchen. Vorher gibt es keine Auszahlung mehr. Das trifft natürlich einige Vereine, die andere Kalkulationsperioden heranziehen. Aber nur so bringen wir eine gerechte und überschaubare Auszahlung für ALLE zusammen, die von nun an keine Überraschungen mehr in sich birgt. Der Sportausschuss wird sich in Zukunft die einzelnen Förderanträge im Vorhinein ansehen, darüber beraten und auswerten um anschließend dem Stadt- und Gemeinderat zu berichten", fasst Hadek zusammen.
126.620 Euro ausgeschüttet
Im Voranschlag der Gemeinde war für 2013 eine Summe von 130.000 Euro ausgewiesen. Davon wurden 126.620 Euro an alle Sportvereine ausgeschüttet. "Unser Auftrag war - wir müssen sparen!", so Hadek.
Den Hauptanteil der Summe erhielten die SV Oberwart mit 25,66 Prozent, die Redwell Gunners Oberwart mit 25,19 Prozent, der UTTC Oberwart mit 14 Prozent, sowie die Nachwuchsbereiche der Gunners (10,5 %) und SV Oberwart (10,5%).
"Wie es nächstes Jahr sein wird, wird man sehen. Es kommt darauf an, wie die Vereine arbeiten und wie viel Geld zur Verfügung steht", meint Hadek.
Positive Rückmeldungen
Bgm. Georg Rosner sieht im Ergebnis eine positive Entwicklung: "Die Mitglieder des Sportausschusses haben sich sehr große Mühe gegeben und ein gutes Ergebnis für die zukünftigen Förderungen unserer Sportvereine erzielt. Die Förderungen unserer zahlreichen Vereine ist weiter ein Anliegen und wollen diese im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten weiter unterstützen!"
Auch Vizebgm. Dietmar Misik begrüßt das neue System: "Ich muss dem Sportausschuss gratulieren. Es haben alle Mitglieder wirklich konstruktiv mitgewirkt. Die Parameter Jugendarbeit, Mitgliederanzahl, Meisterschaftsbewerbe, Werbung und Aktivitäten für die Gemeinde (z.B. mitwirken beim Faschingsdienstag), etc. sind glaube ich gut durchdacht und nachvollziehbar. Natürlich sind auch hier unsere zwei großen Vereine, Gunners und SV Oberwart, in der Rangordnung ganz vorne und bekommen den "Löwenanteil" von den Förderungen. Das Vereinsleben ist ganz wichtig für unsere Gesellschaft und die Stadtgemeinde wird mit denen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützend helfen."
"Die neuen Richtlinien sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, man sieht hier deutlich, dass nun effizient und konstruktiv zusammen gearbeitet wird. Bei allem Sparwillen ist es nämlich notwendig, als Gemeinde unterstützend zu wirken, dabei aber möglichst gezielt vorzugehen", meint Maria Racz von den Grünen.
Details bei Vereinen noch nicht bekannt
Bei den Vereinen ist das neue Konzept noch nicht angekommen. "Ich habe darüber noch keine Informationen", sagt Johann Decker, Obm. des BRSV Oberwart.
Auch Gunners-Manager Andreas Leitner meint: "Wir kennen das Konzept im Detail noch nicht, daher ist es schwierig, dazu Stellung zu nehmen. Da Förderungen aber immer nach klar strukturierter Vorgangsweise vergeben werden sollen, kann das nur ein Schritt in die richtige Richtung sein! Die Stadtgemeinde Oberwart war und ist immer ein sehr guter Partner des Sports in Oberwart. Ohne die Unterstützung der Stadt hätten wir keine Chance diese Leistungen sowohl im Nachwuchs als auch bei den Profis zu erzielen. Ich glaube, dass die Sportvereine der Stadt sehr viel zurückgeben. Der Nachwuchs ist beim SVO und bei uns sehr breit aufgestellt, in den Kampfmannschaften spielen jede Menge Eingenbauspieler und unsere Heimspiele am Wochenende sind ein richtiger Wirtschaftsfaktor."
Neues Fördersystem
II. Allgemeine Voraussetzungen für eine Vereinsförderung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme von Förderungen erfüllt sein:
1. Der Verein muss seinen Sitz in Oberwart/St. Martin haben.
2. Der Verein muss ein „eingetragener Verein“ sein und damit im Vereinsregister vermerkt
sein.(ein Auszug aus dem ZVR ist dem Antrag beizulegen)
3. Der Verein muss als „gemeinnützig“ im Sinne der jeweiligen gültigen gesetzlichen
Bestimmungen anerkannt sein.
4. Der Verein muss Mitglied des jeweiligen Fach- bzw. Dachverbandes auf Landesebene sein.
5. Die Anträge müssen mit den benötigten Unterlagen bis zur Ausschlussfrist bei der
Gemeindeverwaltung eingegangen sein.
6. Der Verein muss mindestens seit einem Jahr bestehen.
Keine Förderung erhalten die kirchlichen Organisationen, politische Parteien und Wählervereinigungen, Fördervereine, Altersgenossenvereine und Berufsvertretungen (z. B. Gewerbeverein) und ähnliche Vereinigungen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung lässt sich daraus nicht ableiten. Vereinszuschüsse können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.
III. Ausmaß der Förderungsgewährung
1. Die Vergabe und die Höhe der Förderung obliegen ausschließlich dem Gemeinderat.
2. Die Gemeinde überreicht den Vereinen zu einem Jahresjubiläum eine finanzielle Jubiläumsgabe. Sie beträgt 10,- Euro pro Jahr und wird zu Anlässen alle 25 Jahre überreicht:
Zum 25-jährigen Bestehen des Vereins: 250,- Euro
Zum 50-jährigen Bestehen des Vereins: 500,- Euro
Zum 75-jährigen Bestehen des Vereins: 750,- Euro
Zum 100-jährigen Bestehen des Vereins: 1.000,- Euro
Zum 125-jährigen Bestehen des Vereins: 1.250,- Euro
Zum 150-jährigen Bestehen des Vereins: 1.500,- Euro, usw. ...
IV. Einreichungsfrist für Förderansuchen
Förderungen nach Maßgabe dieser Richtlinien werden nur auf Antrag (Antragsformular der Gemeinde) des Vereins gewährt. Der Antrag auf Förderung muss spätestens am 30. Juni des laufenden Kalenderjahres bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Später bei der Gemeindeverwaltung eingegangene Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
V. Arten der Förderung
1. Jugend: Jeder Verein, der aktive Jugendarbeit betreibt, kann pro jugendlichem Mitglied einen Betrag von max. 6 Euro pro Jahr erhalten. Jugendliche Mitglieder im Sinne dieser Förderrichtlinien sind Mitglieder unter 18 Jahren. Eine aktuelle Mitgliederliste (Name, Adresse, Geburtsdatum) ist dem Antrag anzuschließen. Eine Jugendförderung ist nur dann gegeben, wenn eine nachhaltige und aktive Jugendarbeit gewährleistet und erkennbar ist.
2. Erhaltung von vereinseigenen Gebäuden: Vereine, die ein Vereinsheim erhalten, können pro Jahr einen Gemeindezuschuss von 400,- Euro erhalten. Nicht gefördert werden einfache Räume, Garagen und Schuppen zur Lagerung von Geräten. Maßgeblich hierbei ist die baurechtliche Nutzung! Vereine, die Räumlichkeiten der Gemeinde nutzen, wird nach dieser Richtlinie keine Förderung gewährt. Sofern ein Verein mehrere förderfähige Gebäude erhaltet, kann der Zuschuss trotzdem nur einmal pro Jahr und Verein gewährt werden.
3. Bauliche Maßnahmen: Zuschüsse für größere bauliche Maßnahmen können von der Gemeinde auf Antrag gewährt werden. Die Bauzuschüsse betragen in der Regel 10 v. H. der förderfähigen Baukosten. (Maximale Förderung 5.000 Euro.) Dem Antrag sind Kostenvoranschläge, Baupläne, Finanzierungsplan, Begründung für die Notwendigkeit des Bauvorhabens beizufügen. Das Antragsformular dient als Grundlage für die Bereitstellung von Haushaltsmittel im Jahr des Bedarfs und ist Voraussetzung einer Förderung.
4. Sonstige Zuwendungen: Bei größeren örtlichen Veranstaltungen können Ehrenpreise bzw. Pokale zur Verfügung gestellt werden. Die Durchführung repräsentativer Veranstaltungen von überörtlicher Bedeutung kann von der Gemeinde im Einzelfall unterstützt werden. Zuwendungen für sonstige Investitionen sind auf Antrag möglich. Die Entscheidung über eine Förderung trifft dabei der Gemeinderat.
VI. Auszahlung der Förderung
Die zugesagten Fördermittel werden nach zweckmäßiger Verwendung durch Vorlage der Originalrechnungen und Originalkontoauszüge bis spätestens 30. Juni des Folgejahres überwiesen.
Die abschließende Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Beendigung eines Bauvorhabens.
VII. Folgen unwahrer Angaben
Förderungen durch unrichtige Angaben haben zur Folge, dass die gesamten Zuschusszahlungen des betroffenen Jahres zurückerstattet werden müssen und eine Förderung des Vereins in den darauf folgenden zwei Jahren entfällt.
VIII. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.08.2013 in Kraft, gleichzeitig treten alle bisherigen entsprechenden Regelungen mit Vereinsförderungen außer Kraft.
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