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Ab dem 1. April
Neuer Handwerkerbonus soll die Wirtschaft ankurbeln

Handwerkerbonus gilt für alle handwerklichen Leistungen. | Foto: Pixabay
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  • Handwerkerbonus gilt für alle handwerklichen Leistungen.
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Im Burgenland gibt es ab April wieder einen Handwerkerbonus. Damit soll die Baubranche, die unter der Teuerung leidet, angekurbelt werden. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro.

BEZIRK OBERWART. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 1. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.

Entlastung für Handwerker

Ein Ziel dieser Sonderförderaktion ist es, im Interesse der Energieeffizienz und des Klima- und Umweltschutzes durch Förderungen wirksame Schwerpunkte im Hinblick auf die Einsparung von Energie und sonstigen elementaren Ressourcen im Bereich des Wohnbaues zu setzen. Zudem soll die seit 2021 andauernde Rezession in der Bauwirtschaft durch den Handwerkerbonus abgefedert werden. Von Seiten der Wirtschaft erhofft man sich eine zusätzliche Belebung und neue Impulse für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe. 

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Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die Kosten für handwerkliche Arbeitsleistungen ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), die im Zeitraum von 1. April bis 31. Dezember durchgeführt werden. Förderwürdig sind Leistungen wie die Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten und Blitzschutz, die Erneuerung von Fassaden, der Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Malerarbeiten, Pflasterarbeiten mit wasserdurchlässigem Material, Beschattungsmaßnahmen sowie Installationen.
  • Bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (thermische Sanierung), beim Einbau einer Rückstauklappe im Kanal, bei Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage sowie von privaten Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude und Maßnahmen der Blackout-Prävention im Hausstromnetz (z.B. Errichtung eines Notstrom-Einspeiseanschlusses, Einbau eines Netztrennschalters oder einer Blackoutbox etc.) wird auch das Material gefördert.

WICHTIG: Die Arbeitsleistungen mussten von Unternehmen mit Sitz im Burgenland ausgeführt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Bei Handwerkerleistungen: 25 Prozent der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer (inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten), maximal 7.000 Euro
  • Bei der Durchführung von Maßnahmen zur nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs: 25% der Kosten für Arbeit und Material bis maximal 10.000 Euro.
  • Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest 400 Euro ohne Umsatzsteuer betragen.
  • 75 Prozent der Kosten für Energieeffizienz-Checks und Energieausweise, maximal je 400 Euro
  • Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht gewährt.
  • Wer kann eine Förderung beantragen?
  • Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin/vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden. Förderungsanträge können ab 1. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
Förderungsanträge können ab 1. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025 | Foto: Pixabay
  • Förderungsanträge können ab 1. April 2024 bis längstens 10. Jänner 2025
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Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden unter anderem Arbeitsleistungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht zur Wohnnutzfläche zählen (z.B. Garagen, Einfriedungen, Pools, etc.), Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (Kaminkehrung), Gutachten (z.B. Einreichplan) oder Ablesedienste, Abrechnungen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung, usw.) sowie die Errichtung bzw. Reparatur von Gas- oder Öl-Heizungen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderungsanträge sind gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen mittels Onlineformular einzureichen oder an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, zu richten.
Den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Handwerkerbonus gibt es im Internet unter www.burgenland.at/handwerkerbonus bzw. www.burgenland.at/hwb.

Mehr Infos zu den unterstützenden Firmen
Komplettdach Janisch
Tischlerei Schoditsch

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