Hagel, Sturm, Alterserscheinung
Wenn das Dach einen Schaden hat: Voll- oder Teilsanierung?
- Reicht auch eine Teilsanierung wie hier in diesem Fall? Die Frage kann ein Fachbetrieb beurteilen, der die individuelle Situation begutachtet.
- Foto: Fa. Reiter
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OBERWART. Muss ein schadhaftes Dach vollständig erneuert werden, oder reicht auch eine Teilsanierung? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern nur im Einzelfall.
Den Fachmann konsultieren
Ein Dach sollte regelmäßig von einem Dachdecker oder Spengler auf Schäden kontrolliert werden. Denn auch auf den ersten Blick unscheinbare Risse in Dachziegeln, Eternit oder anderen Deckungen können dazu führen, dass Feuchtigkeit eindringt und die darunterliegenden Dachkomponenten wie Wärmedämmung, Unterspannbahnen oder Lattungen beschädigt werden.
Der Fachmann kennt gängige Schwachstellen - etwa rund um Dachfenster, Kamine und Rohre - und weiß, auf welche Zeichen er bei der Dachkontrolle achten muss. Werden bei einer Inspektion deutliche Schäden ersichtlich, ist eine komplette Dachsanierung mit Neueindeckung oft unvermeidlich. Kleinere Schäden können dagegen auch lokal behoben werden.
- Werden bei einer Inspektion deutliche Schäden ersichtlich, ist eine komplette Dachsanierung oft unvermeidlich. Kleinere Schäden können dagegen auch lokal behoben werden.
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Wird ein Dach modernisiert, kann auch eine Wärmedämmung mit überlegt werden. Muss das Dach komplett abgedeckt und wieder neu eingedeckt werden, sollten auch die darunterliegenden Schichten angegriffen werden. Dächer von Altbauten verfügen meist über eine schlechte Dämmung.
Wenn Unwetter das Dach zerstört
´Zum Sommer gehören nicht nur Sonnenschein und Hitze. Auch Unwetter mit schweren Hagelschauern und Stürmen sind Teil dieser Jahreszeit. Starke Stürme verursachen oft enorme Schäden. Bäume entwurzeln und landen auf Dächern, Dachziegel machen sich selbstständig und fallen herunter, Blechteile und Abdeckungen lösen sich.
Zahlt die Versicherung?
Hagel- und Sturmschäden am Dach können schnell Kosten von mehreren tausend Euro erreichen. Wer diese nicht selbst tragen will, benötigt eine spezielle Versicherung. Für die Regulierung eines Hagelschadens ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Diese Polizzen schützen die Wohnimmobilie vor unerwarteten Schäden von außen und setzen sich aus mehreren Teilversicherungen zusammen.
- Hagel- und Sturmschäden am Dach können schnell einen Bereich von mehreren tausend Euro erreichen.
- Foto: Manfred Kellner
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Obligatorisch ist hier neben der Leitungswasserversicherung meist die Feuerversicherung, die Brand-, Blitzschlags- und Explosionsschäden reguliert. Einige Polizzen verfügen zudem über eine Sturmversicherung, die Schäden ab Windstärke 8 und auch Hagelschäden abdeckt. Hier sollten Versicherte ihre Polizze aber genau lesen, denn oft ist eine solche Sturmversicherung nicht von Haus aus Teil der Wohngebäudeversicherung. Im Zweifelsfall kann Hagelschlag im Rahmen einer Elementarschadensversicherung zusätzlich abgesichert werden.
Direkte und Folgeschäden
Ist eine entsprechende Polizze vorhanden, reguliert die Versicherung die Hagelschäden, die durch einen Gutachter festgestellt worden sind. Zu den regulierbaren Schäden gehören vor allem Beschädigungen, die direkt durch das Auftreffen der Hagelkörner auf Dachschindeln, Dachfenster oder Dachrinnen verursacht worden sind. Neben diesen "Einwirkungsschäden" kommt die Versicherung auch für Folgeschäden auf. Zerschlägt der Hagel etwa ein Dachfenster und es entstehen Feuchteschäden am Parkettboden, bevor eine Sicherungsmaßnahme vorgenommen werden kann, werden auch hier die Reparaturkosten übernommen.
- Unwetterschäden, wie zerschlagene Fenster, müssen bildlich festgehalten und vor Folgeschäden geschützt werden.
- Foto: Feuerwehr Obdach
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Photovoltaikanlagen am Dach sind Hagelgefahren besonders ausgesetzt. Selbst wenn nur ein oder zwei Module beschädigt werden, erreichen die Reparaturkosten leicht vier- bis fünfstellige Euro-Bereiche. Auch hier ist ein Blick in die Polizze der Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen.
Sofort melden
Je schneller die Versicherung von einem Schaden weiß, desto besser. Meist reicht ein Anruf oder eine E-Mail als Vorabinformation mit Nennung der Versicherungsnummer und einer groben Fallschilderung. Jedoch müssen Schäden durch Fotos so gut wie möglich dokumentiert und weitere Schäden verhindert werden. Wurde etwa ein Dachfenster beschädigt, muss es vom Hauseigentümer mit einer Plane provisorisch abgedeckt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Ansonsten kann es sein, dass Schäden nicht übernommen werden.
Nicht zwingend zur Schadensvermeidung notwendige Reparaturen sollten nicht vorgenommen werden, bevor ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden aufgenommen hat. Ist das Gutachten fertig, können die Reparaturen von einem Dachdecker durchgeführt werden.
Mehr Informationen zu den unterstützenden Unternehmen:


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