3.770.000 Euro erkämpfte die Arbeiterkammer für Arbeitnehmer im Südburgenland
Die AK-Bezirksstellen helfen den Arbeitnehmern vor Ort.
SÜDBURGENLAND (kv). Erst kürzlich schlug der Fall des südburgenländischen Malerbetriebes hohe Wellen. Mittlerweile haben sich vier weitere Arbeitnehmer des einschlägig bekannten Betriebes bei der Arbeiterkammer gemeldet. "Solche Betriebe setzen Firmen mit guten Arbeits- und Lohnbedingungen massiv unter Druck", so AK-Präsident Gerhard Michalitsch, der die Pressekonferenz in der Firma Klöcher Bau abhielt, die zu den "guten Schafen" zählt.
Spitze des Eisbergs
2017 erkämpfte die Arbeiterkammer für Arbeitnehmer aus dem Bezirk Oberwart, Güssing und Jennersdorf 3.770.000 Euro, wobei ganze 3 Mio. Euro das Sozialrecht betreffen. Pro Jahr werden in durchschnittlich 420 Gerichtsakten Pensions-, Pflegegeld-, aber auch Versehrtenansprüche bearbeitet.
Dazu kommen 15.000 Beratungsgespräche. "Das Internet dient gerne als erste Informationsquelle, aber die Arbeitnehmer im Süden schätzen den persönlichen Kontakt mit den Referenten. Die Zahlen beweisen es: Die wohnortnahe Arbeiterkammer ist im Südburgenland unverzichtbar", betont AK-Regionalstellenleiter Christian Drobits.
Verfallsfrist nur 3 Monate
Lediglich drei Monate hat ein Arbeitnehmer Zeit, nicht oder zu wenig ausbezahlte Entlohnung einzufordern. Überall sonst sind Verjährungsfristen von 3 Jahren oder mehr gängig, das Finanzamt kann sogar fünf Jahre auf Forderungen zurückgreifen.
"Am Arbeits- und Sozialgericht in Eisenstadt wird durchschnittlich einmal die Woche eine Arbeitsrechtsklage eingebracht", weiß AK-Juristin Pia Glawogger.
Meist geht es um nicht ausbezahlte Überstunden oder falsche Anmeldungen, das heißt der Arbeitnehmer ist Teilzeit angemeldet, arbeitet aber Vollzeit oder sogar darüber hinaus. Auch All-In-Verträge sind meist sehr problematisch, da der Arbeitnehmer bei genauerem Hinsehen am Ende unter dem Kollektivvertrag ausbezahlt wird. Damit sitzen die Arbeitgeber am längeren Ast und kommen meist ungeschoren davon, während der Arbeitnehmer durch die Finger schaut. "Diese Verfallsfrist muss ganz einfach abgeschafft werden", sagt AK-Präsident Gerhard Michalitsch.
Abschaffung AK-Beitrag
Die Bundesregierung und die Wirtschaftskammer steuern hier einen gegenteiligen Kurs an. Kontrollen im Bereich von Lohn- und Sozialdumping sollen heruntergefahren werden, Betriebsprüfungen sollen künftig vom Finanzamt durchgeführt werden und der AK-Beitrag soll gekürzt werden. Dudurch wären die Leistungen der Arbeiterkammer nicht mehr in der Qualität und Quantität durchfürbar, Bezirksstellen müssten geschlossen werden. "Derzeit zahlt jeder Arbeitgeber lediglich durchschnittlich 6,19 Euro. Unsere Mitglieder sollen selbst entscheiden, welche Leistungen sie von der Arbeiterkammer erwarten", so der AK-Präsident.
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