Gottesdienst
Öffentliche Gottesdienste sind wieder möglich

Bis auf weiteres können ab dem 7. Februar wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden - natürlich unter Einhaltung der strengen Auflagen. | Foto: Adobe Stock / imaginer.at
  • Bis auf weiteres können ab dem 7. Februar wieder öffentliche Gottesdienste stattfinden - natürlich unter Einhaltung der strengen Auflagen.
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Nach entbehrlichen Wochen dürfen Gläubige ab 7. Februar wieder an öffentlichen Hl. Messen teilnehmen.

OSTTIROL. Auch im Bezirk Lienz sind öffentliche Gottesdienste mit 7. Februar wieder erlaubt. Jedoch unter Einhaltung noch strengerer Schutzmaßnahmen als vor dem letzten Lockdown. Eine Teilnahme am Gottesdienst ist nur unter Einhaltung der bereits vorher schon gültigen Maßnahmen, eines erhöhten Mindestabstandes von 2 Metern und des verpflichtenden Tragens von FFP2-Masken erlaubt.

Österreichs Kirchen und Religionsgesellschaften haben sich am Dienstag, 2. Februar, in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab daraufhin geeinigt, zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Zurverfügungstellung von ausreichend Desinfektionsmittel und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen auch das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken und den Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Gläubigen einzuhalten. Darüber hinaus setzen die Kirchen und Religionsgesellschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gottesdiensten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl.

Kultusministerin Susanne Raab dankte den Kirchen und Religionsgemeinschaften und allen Gläubigen für das lange Durchhalten während des Lockdowns. Weiters wies sie darauf hin, das alle  Gläubigen dadurch einen wichtigen Beitrag geleistet haben, die Infektionszahlen zu senken. Sie betonte auch, dass der Glaube für viele Menschen in Österreich gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstelle und dass sie daher froh sei, dass öffentliche Gottesdienste nun wieder möglich seien. Mit den neuen Schutzmaßnahmen stellen die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicher, dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreitet.

Rahmenbedingungen für Gottesdienste

In den vergangenen Tagen berieten auch die katholischen Bischöfe über die Eckpunkte der Vereinbarung. Die Bischofskonferenz erarbeitete auf Grundlage der neuen Vereinbarung eine Rahmenordnung, die die Details für die Feier von Gottesdiensten im Bereich der Katholischen Kirche ab 7. Februar festlegt. Auch die Regelungen für den Beginn der Fastenzeit inklusive der Feier der Aschermittwochliturgie wurden dabei festgelegt.

Die wichtigsten Regeln sind, dass ein erhöhter Mindestabstand von zwei Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist und sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien dabei grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen ist. Gemeinde- und Chorgesang sind nicht möglich. Taufen sind im kleinsten Kreis wieder möglich, Trauungen sind weiterhin zu verschieben. Grundlage für das Regelwerk ist die oben genannte neue Vereinbarung des Kultusministeriums mit den Kirchen und Religionsgesellschaften, die am Dienstag getroffen wurde.

Die Rahmenordnung im Volltext ist unter www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung abrufbar.

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