Kontrolle für die Gurt-Moral

Verkehrssicherheitskampagne_as1 | Foto: Land Tirol

Verkehrssicherheitskampagne - Gurt und Kindersicherung im Visier

Auch die Polizei im Bezirk Lienz beteiligt sich an einer Sicherheits-Kampagne des Landes Tirol. Vergangenen Donnerstag gab es eine Schwerpunktaktion im Bezirk.

BEZIRK/Tirol (ebn). Das Verwenden von Sicherheitsgurten sowie geeigneter Rückhalteeinrichtungen bei der Beförderung von Kindern steht im Mittelpunkt einer Verkehrssicherheitskampagne, die vom Land Tirol in Zusammenarbeit mit der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos für Tirol und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt wird.

Bei der am 15. April in allen Tiroler Bezirken durchgeführten Kontrollen wurden von den BeamtInnen der Polizeiinspektionen des Bezirkes Lienz insgesamt 77 Fahrzeuginsassen wegen der Nichtverwendung des Sicherheitsgurtes bzw. Missachtung der Kindersicherungspflicht beanstandet. Dabei erhielt ein Lenker eine Anzeige wegen Missachtung der Kindersicherungspflicht (Vormerkdelikt), eine Anzeige wurde wegen Missachtung der Gurtenpflicht erstattet und es wurden 75 Organstrafverfügungen wegen Missachtung der Gurtenpflicht verteilt. Das Ergebnis dieser Kontrollen hat gezeigt, dass die Gurtenmoral trotz der fast 80 beanstandeten Fahrzeuginsassen als durchwegs gut bezeichnet werden kann.

Bezirkspolizeikommandant Silvester Wolsegger stellt fest, dass die Verwendung des Sicherheitsgurtes auf den Freilandstraßen zu einem sehr hohen Prozentsatz gewährleistet ist, allerdings innerhalb von Ortsgebieten die Anschnallpflicht vielfach missachtet wird.

Was sagt das Gesetz?
Das Gesetz sieht für das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes eine Organstrafverfügung von 35 Euro vor.

Bei fehlender Kindersicherung wird seit dem 1.7.2005 neben einer Verwaltungsstrafe durch die Verkehrsbehörde auch eine Vormerkung in das zentrale Führerscheinregister vorgenommen. Eine Organstrafverfügung oder Abmahnung kommt hier überhaupt nicht mehr in Betracht.

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