Neue Verordnung in Begutachtung
Baugrund nur unter "Vorbehalt"

Neben der Bezirkshauptstadt Lienz sind noch elf weitere Osttiroler Kommunen als "Vorbehaltsgemeinde" ausgewiesen.  | Foto: Claudia Scheiber
  • Neben der Bezirkshauptstadt Lienz sind noch elf weitere Osttiroler Kommunen als "Vorbehaltsgemeinde" ausgewiesen.
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148 Gemeinden mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt wurden vom Land Tirol als "Vorbehaltsgemeinden" ausgewiesen.

OSTTIROL. Was versteht man unter der Vorbehaltsgemeindevorordnung? "Im Grunde steht hinter dem sperrigen Begriff das Ziel, dass Wohnraum und Bauland jenen vorbehalten sind, die ganzjährig in einer Gemeinde wohnen", erläutert Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler. Die Verordnung soll besonders Freizeitwohnsitze verhindern, denn ein generelles Verbot jener ist nicht möglich.

Neue Grundregeln

Künftig muss in den ausgewiesenen Gemeinden bei jedem Rechtsgeschäft im Bauland-Grundverkehr schriftlich erklärt werden, dass kein neuer Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Wird eine Immobilie trotzdem als illegaler Freizeitwohnsitz genutzt, bietet neben dem Raumordnungsgesetz nun auch das Tiroler Grundverkehrsgesetz die Möglichkeit für Sanktionen. Dieses beginnt in einer ersten Stufe mit einer Geldstrafe und kann in weiterer Folge bis zur behördlichen Zwangsversteigerung führen. Kontrolliert wird die Einhaltung von den Bezirkshauptmannschaften.

Schnelle Entlastungen erwartet man sich allerdings keine. „Wir setzen auf die Summe der Maßnahmen zur Dämpfung der Wohnkosten und setzen überall den Hebel an, wo wir als Landesregierung Möglichkeiten haben. Die Erklärung zur Vorbehalts-Gemeinde alleine wird aber keine schnelle Entlastung am Wohnungsmarkt zur Folge haben“, macht sich Geisler keine Illusionen.

12 Osttiroler Gemeinden

Die derzeit vorliegende Liste der Vorbehalts-Gemeinden umfasst mehr als jede zweite Tiroler Gemeinde, abschließend ist sie jedoch nicht. „Gemeinden, die derzeit nicht enthalten sind, die aber ebenfalls einen besonderen Druck auf den Wohnungsmarkt verzeichnen, können sich im Zuge der Begutachtung einbringen“, verweist Geisler auf das Anhörungsverfahren. Als Kriterien wurden dabei insbesondere die durchschnittlichen Grundstückspreise und deren Entwicklung in den letzten Jahren, die Nebenwohnsitzquote und die vorhandenen Baulandreserven berücksichtigt.

In Osttirol sind laut aktuellem Stand zwölf Gemeinden von der Verordnung betroffen. Assling, Gaimberg, Heinfels, Iselsberg-Stronach, Kals, Lienz, Matrei, Nikolsdorf, Prägraten, St. Jakob, St. Veit und Thurn sind "Vorbehaltsgemeinden“.

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