Nächste Abschussverordnung
In Thurn darf ein Wolf geschossen werden

Nach mehreren toten Schafen darf in Thurn ein Wolf per Verordnung geschossen werden. | Foto: pixabay
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Im Bereich der Thurner Alm in Thurn wurden vor wenigen Tagen bei zwei Ereignissen sechs tote und ein verletztes Schaf aufgefunden, ein weiteres musste notgetötet werden. Nach Begutachtung durch den örtlich zuständigen Amtstierarzt besteht der Verdacht auf die Beteiligung eines Wolfes.

THURN. Nach einem Rissgeschehen im Bereich der Thurner Alm in Thurn besteht der Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes. Insgesamt zählte man sechs tote, ein notgetötetes und ein verletztes Schaf.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben hat die Tiroler Landesregierung umgehend eine Abschussverordnung für einen Schadwolf erlassen. Die Verordnung gilt für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern ausgehend vom Ort des Ereignisses. Die zuständige Jägerschaft ist bereits informiert.
Allen TierhalterInnen wird empfohlen, Schafe und Ziegen auf den Heimweiden mit einem wolfsabweisenden Zaun zu schützen oder in der Nacht in einen sicheren Stall zu bringen.

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