"Ofenholz muss richtig trocken sein"

Rauchfangkehrermeister Hermann Mitteregger
  • Rauchfangkehrermeister Hermann Mitteregger
  • hochgeladen von Hans Ebner

Die BEZIRKSBLÄTTER haben Rauchfangkehrermeister Hermann Mitteregger gefragt, wie es richtig geht.

Wie sollte Brennholz grundsätzlich beschaffen sein?
Mitteregger: Holz als Brennstoff ist in verschiedenen Varianten erhältlich. Das kann Scheitholz, Briketts oder Pellets sein. Der Einsatz nicht zulässiger Stoffe führt wegen des sehr hohen Emissionsausstoßes zu negativen Folgen für die Umwelt und zu Nachbarschaftsbeschwerden. Die entstehenden Schadstoffe können Feuerstätte und Rauchfang schaden und hohe Sanierungskosten verursachen.
Beim Einsatz von Scheitholz ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Feuchtegehalt von 25 Prozent unterschritten wird. Holz soll vor dem Einsatz als Brennmaterial mindestens ein bis zwei Jahre im gesägten oder gespaltenen Zustand getrocknet werden. Die Lagerung sollte an einem gelüfteten, trockenen Ort erfolgen.

Wie sollte das Holz im Ofen richtig aufgeschichtet werden?
Man unterscheiden grundsätzlich zwei Arten des Anzündens. Das Anzünden von oben oder von unten. Von oben zündet man bei rostlosen Feuerstätten an, wie z.B Kachelöfen. Zwei bis drei Scheite werden in einem kleinen Abstand nebeneinander gelegt. Dabei sollten die Spitzen nach oben zeigen. Die aufgetürmte Menge sollte nicht zu groß sein. Da Holz ein langflammiger Brennstoff ist, kann sich das Feuer besser ausbreiten. So wird auch starke Rauchentwicklung vermieden.

Welche Anzündhilfen empfehlen Sie?
Als Anzündmaterial eignen sich daumendicke Anzündhölzer, Würfel oder Zündwolle. Nicht verwenden sollte man brennbare Flüssigkeiten wie Spiritus oder Petroleum. Dabei entsteht Verpuffungsgefahr.

Was ist beim Betrieb eines Holzofens noch zu beachten?
Es sollten nur Feuerstätten in Betrieb gesetzt werden, die über eine gültige österreichische Zulassung verfügen.
Außerdem müssen die Abstände zu brennbaren Bauteilen groß genug sein.
Wie oft sollten Ofen und Kamin gewartet werden?
Laut der Tiroler Feuerpolizeiverordnung ist die gesetzliche Kehrfrist verpflichtend je nach Verwendungsart bis zu vier Reinigungen oder Überprüfungen pro Jahr. Bei Hackschnitzelheizungen oder Pelletsöfen sind es zwei Reinigungen pro Jahr. Bei Holzvergaserkesseln und anderen Einzelfeuerstätten vier Mal jährlich.

Was kann passieren, wenn dies nicht geschieht?

Regelmäßige Reinigung fördert nicht nur eine saubere Umwelt, sondern reduziert auch die Heizkosten. Ein Millimeter Rußansatz entspricht fünf Prozent höheren Heizkosten. Weiters wird damit auch ein unkontrollierter Rußbrand verhindert.

Weitere Berichte zum Thema Holz aus ganz Österreich finden Sie in unserem Themen-Channel.

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