Wirbel um Bescheid gegen Firma Bstieler - Olga Reisner relativiert

Der Bescheid betrifft den Schotterabbau der Firma Bstieler und damit nur ein untergeordnetes Geschäftsfeld.
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  • Der Bescheid betrifft den Schotterabbau der Firma Bstieler und damit nur ein untergeordnetes Geschäftsfeld.
  • hochgeladen von Hans Ebner

VIRGEN (ebn). "Den Bürgermeistern in der Iselregion wird ständig nachgesagt, sie würden in Sachen Natura 2000 übertreiben und unnötige Panikmache betreiben.
Es gäbe keine Probleme, alles was bisher möglich war, sei auch in Zukunft möglich, wurde den Menschen versucht zu erklären. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz an die Fa. Bstieler Marian GesmbH in Virgen spricht eine klare Sprache. Darin wird dem Erdbeweger die Nutzung seiner Unternehmensgrundlage untersagt. Bei der Firma geht es um eines der wenigen Unternehmen im Virgental, und es geht um Arbeitsplätze", erklärt Virgens Bürgermeister Dietmar Ruggenthaler in einer Aussendung.

Konkret geht es darum, dass die Erdbewegungsfirma Bstieler an der Isel Schotter entnimmt. Nach einer Anzeige des Vereins zum Schutz der Erholungslandschaft Osttirol unter Wolfgang Retter wurde die Bezirkshauptmannschaft tätig und untersagt nun per Bescheid den Abbau. Bezirkshauptfrau Olga Reisner relativiert auf Anfrage der Bezirksblätter. "Wir müssen, wenn eine Anzeige eingebracht wird, tätig werden. Allerdings betrifft der Bescheid nicht den kompletten Arbeitsbereich der Firma Bstieler, sondern nur einen untergeordneten Teil. Für den Großteil der Arbeiten gibt es natürlich gültige Genehmigungen", so Reisner. Laut der Bezirkshauptfrau wurde am Mittwoch 6. August offiziell Einspruch gegen den Bescheid eingelegt.Er ist somit nicht rechtskräftig. Generell findet Reisner das Vorgehen Ruggenthalers, der den Bescheid in einer Presseaussendung ausschickte, nicht in Ordnung. Einer Firma könne man so durchaus Schaden zufügen und für die Mitarbeiter sei es keine angenehme Situation. Deshalb werde sie weitere Gespräche suchen.

Eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht der Firma Bstieler hat gegen den Bescheid eine aufschiebende Wirkung. Auch wird erwähnt, dass "von der Bstieler Marian GmbH bereits ein Antrag auf (Ausnahme- ) Bewilligung gestellt wurde"- diese jedoch noch nicht beurteilt wurde.

Den Bescheid können Sie hier lesen.

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