Wohlgemuth: „Pflegepersonal muss uns etwas wert sein!“

Martin Strasser, Betriebsratsvorsitzender der Osttiroler Wohn- u. Pflegheime mit dem ÖGB-Tirol Vorsitzenden Philip Wohlgemuth (re.). | Foto: ÖGB Tirol
  • Martin Strasser, Betriebsratsvorsitzender der Osttiroler Wohn- u. Pflegheime mit dem ÖGB-Tirol Vorsitzenden Philip Wohlgemuth (re.).
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LIENZ. Das vorwiegend weibliche Pflegepersonal ist hohen psychischen Belastungen ausgesetzt. Im Rahmen einer Betriebsratssitzung diskutierte Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth mit den BetriebsrätInnen des Wohn- und Pflegeheims Lienz über aktuelle Herausforderungen und mögliche Handlungsfelder.

„Geteilte Dienste, Wochenendarbeit, kurzfristiges Einspringen und Nachtarbeit sind mitverantwortlich für die hohe Fluktuation im Pflegebereich“, weiß Wohlgemuth. Er fordert: „Das Pflegepersonal muss uns etwas wert sein!“
Betriebsratsvorsitzender Martin Strasser gibt ihm Recht: „Bei den Dienstzeiten prallen unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander, sie sind nicht gerade familienfreundlich. Dazu kommen lange Anfahrtszeiten aus entlegenen Regionen und Tälern. Auf lange Sicht ist eine Reduktion der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für solche Berufsgruppen unumgänglich.“ Generell sei gegen Teilzeitarbeit nichts einzuwenden, man solle dabei aber nicht übersehen, dass dies zu einem drastischen Einbruch beim Pensionskonto führe.
Wohlgemuth fordert zahlreiche Verbesserungen: „Die Personalbedarfsberechnung muss gesetzlich verankert werden. Sie soll allen Betreibern von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen die Mindestanzahl und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwingend vorschreiben. Nur so können wir Mindeststandards und faire Arbeitsbedingungen sicherstellen.“
Der ÖGB setze sich zur nachhaltigen Finanzierung für einen bundesweiten „Pflege- und Betreuungsfonds“ ein, der vorrangig aus einer Erbschafts- und Schenkungssteuer gespeist werden soll.  Außerdem kämpfe man für den flächendeckenden Ausbau von alternativen Angeboten wie Tagesbetreuungszentren und betreutem Wohnen, für die regelmäßige Valorisierung des Pflegegelds und für den Rechtsanspruch auf eine befristete Karenz. Mit dem Verbot der 24-Stunden-Betreuung auf selbstständiger Basis sollen Beschäftigte von der Scheinselbständigkeit weggeholt werden. „Stattdessen sollen sie bei Trägervereinen beschäftigt werden“, so Wohlgemuth abschließend.

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