Frage um Bewilligung
Baupolizei prüft neue Moschee in Ottakring
In der Ottakringer Straße gibt es seit Kurzem eine neue Moschee in einem ehemaligen Geschäftslokal. Es scheint jedoch fraglich, ob die Räumlichkeiten dafür genutzt werden dürfen. Die Baupolizei bestätigt eine Anzeige und prüft.
WIEN/OTTAKRING. Kritik gibt es laut einem Bericht der "Krone" unter Anrainern in der Ottakringer Straße 113. In dem Haus war bis vor Kurzem ein Geschäftslokal untergebracht, jetzt befindet sich darin das Bildungszentrum Al-Fajr samt dazugehöriger Moschee. Beschwerden gäbe es hinsichtlich der Lautstärke und der Personenansammlungen im Stiegenhaus, heißt es in dem Bericht.
Doch wie es aussieht, könnte es sein, dass die religiöse Einrichtung gar nicht in dem ehemaligen Geschäft untergebracht werden darf. Auf MeinBezirk.at-Anfrage bestätigt die MA 37 - Baupolizei, dass es eine Anzeige wegen der neuartigen Betriebsform in dem Erdgeschoßlokal gibt: "Wir haben eine diesbezügliche Anzeige erhalten und haben ein Verfahren eingeleitet, in dem die Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen", so MA 37-Abteilungsleiter Gerhard Cech.
"Behördlich genehmigt"
Bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) spricht man jedoch von einem ordnungsgemäßen Betrieb: "Bei der Al-Fajr Moschee handelt es sich um eine Moschee der IGGÖ mit behördlicher Genehmigung des Kultusamts", so in einer Stellungnahme aus dem Büro von dessen Präsidenten Ümit Vural.
Bei der Baupolizei gibt es jedoch Bedenken: "Die Räumlichkeiten sind für ein Geschäftslokal bewilligt, nicht aber für die Zusammenkunft einer größeren Menschenmenge, wofür zum Beispiel die Fluchtwege nicht ausreichend wären. Die widmungswidrige Nutzung von Räumen ist nach der Bauordnung für Wien unzulässig", so Abteilungsleiter Cech. Das könne auch Konsequenzen nach sich ziehen: "Wenn sie nicht freiwillig eingestellt wird, können wir einen Bescheid zur Unterlassung dieser Nutzung erlassen und diesen auch mit Strafen durchsetzen."
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