Parkregelung regt auf

- <b>Anrainerin Elisabeth Raidl</b> fordert eine einheitliche Parkregelung für die Hütteldorfer Straße.
- hochgeladen von Anja Gaugl
Trotz Parkpickerls können Anrainer in Teilen der Hütteldorfer Straße nicht vor der Haustür parken.
PENZING. Obwohl die Anrainer in der Hütteldorfer Straße für das Parkpickerl gezahlt haben, können sie nicht überall beliebig lange vor der Haustür parken. Der Grund: Ab der Waidhausenstraße gilt die Geschäftsstraßenregelung.
Damit ist dieser Abschnitt eine Kurzparkzone und auch Anrainer dürfen nicht länger als eineinhalb Stunden parken.
"Fleckerlteppich muss weg"
"Bei dem Fleckerlteppich kennt sich keiner aus", ärgert sich Anrainerin Elisabeth Raidl. "Wir haben ein Parkpickerl und müssen trotzdem in den Nebenstraßen parken", so Raidl. Daher fordert sie, wie auch der Penzinger VP-Chef Franz Lerch, dass die Kurzparkzone in der gesamten Hütteldorfer Straße zurückgenommen wird. Bisher ist das schon zwischen Baumgartner Spitz und Waidhausenstraße geschehen.
SP-Vizebezirksvorsteher Robert Pschirer dazu: "Das war ein Kompromiss zwischen Anrainern und Geschäftsleuten. Dabei bleibt es im Moment." Ab der Lützowgasse herrsche aber tagsüber "gähnende Leere", kontert Raidl.
Zur Sache:
Kurzparkzone trotz Parkpickerl:
Die Hütteldorfer Straße ist ab der Waidhausenstraße stadteinwärts eine Kurzparkzone.
Auch Anrainer mit Parkpickerl dürfen hier unter der Woche von 9 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr nur eineinhalb Stunden lang mit einer Parkuhr parken.
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