Arbeiterkammer gibt Tipps
So klappt der Hausbau

Planungsaufträge sind nicht kostenlos: Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch die schriftliche Vereinbarung, welcher Planungsschritt wieviel kostet. | Foto: Marco2811 - Fotolia
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  • Planungsaufträge sind nicht kostenlos: Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch die schriftliche Vereinbarung, welcher Planungsschritt wieviel kostet.
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OÖ. Wer ein Haus bauen will, muss schon vor dem Baustart viel Zeit und Energie in die Planung des Vorhabens stecken. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben aus der Beratung viel Erfahrung, was schief gehen kann und wie Probleme verhindert werden können. Die wichtigsten Tipps wurden von den ExpertInnen in der Broschüre „Bauen ohne Ärger“ zusammengefasst. Damit gerät auch während der stressigen Planungs- und Bauphase nichts in Vergessenheit. Neben praktischen und rechtlichen Infos finden Interessierte darin auch Checklisten – vom Grundstück bis zur Bauausführung – und ein Muster für ein Bautagebuch. Die Broschüre kann kostenlos telefonisch unter 0732/6906-444 bestellt werden. Sämtliche Unterlagen stehen auch als kostenloser Download zur Verfügung auf ooe.arbeiterkammer.at/wohnen

Sorgfältige Auswahl des Grundstücks

  • Wie ist die Lage – Lichtverhältnisse, Verkehrsanbindung, Infrastruktur
  • Auflagen – Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde!
  • Bodenbeschaffenheit – im Zweifel holen Sie ein Gutachten ein

Planung

  • Planungsaufträge sind NICHT kostenlos – Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch die schriftliche Vereinbarung welcher Planungsschritt wieviel kostet. Halten Sie mündliche Zusagen schriftlich fest.

Kosten

  • Stellen Sie sicher, dass Sie das geplante Bauvorhaben auch finanzieren können!


Auswahl des Vertragspartners

  • Fragen Sie nach Referenzprojekten und reden Sie persönlich mit ehemaligen Auftraggebern.

Einholen von Angeboten

  • Holen Sie mehrere Angebote ein, damit Sie das günstigste auswählen können. Vergleichbare Angebote erhalten Sie nur, wenn den Unternehmen ein detailliertes Leistungsverzeichnis vorgelegt wird, wo diese nur mehr die Preise einsetzen müssen (Ausschreibung). So stellen Sie sicher, dass die Angebote auch alle Lieferungen und Leistungen enthalten, die zur Fertigstellung notwendig sind.

Bauaufsicht

  • Wenn Ihnen die technischen Kenntnisse oder die Zeit für die Koordination und Kontrolle der Baustelle fehlt, ist es sinnvoll, einen Fachmann mit der örtlichen Bauaufsicht zu beauftragen. Vereinbaren Sie mit diesem schriftlich den Leitungsumfang!


Bauvertrag

  • Vereinbaren Sie die Verbindlichkeit der Ö-Normen bzw. die Ausführung nach dem Stand der Technik.
  • Wenn Sie Eigenleistungen erbringen, regeln Sie in welchem Ausmaß diese zu erbringen sind und dokumentieren Sie diese im Bautagebuch.
  • Vereinbaren Sie die Zahlung nach Baufortschritt. Halten Sie Anzahlungen möglichst gering oder lassen Sie sie durch eine Bankgarantie absichern.
  • Die oft verwendete Klausel „Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand“ bedeutet, dass bei unvorhersehbaren Umständen eine Überschreitung des angebotenen Preises möglich ist.
  • Vereinbaren Sie einen Haftrücklass. Sie können dann zwischen zwei und fünf Prozent der Auftragssumme zurückhalten, bis die Gewährleistungsfrist verstrichen ist. Der Betrag dient als Absicherung, falls Mängel auftreten und das Unternehmen diese nicht behebt.

Bauausführung

  • Die Baugenehmigung muss vorliegen. Achten Sie auf die Zufahrt, Lagerflächen und dass die Grundgrenzen gekennzeichnet sind.
  • Führen Sie ein Bautagebuch (Muster gibts HIER )
  • Änderungen oder Zusatzleistungen müssen schriftlich vermerkt werden.
  • Dokumentieren Sie mit Fotos und Videos den Baufortschritt und halten Sie regelmäßig Besprechungen mit dem Polier und der örtlichen Bauaufsicht ab.


Fertigstellung

  • Der Termin muss durch eine unmissverständliche Datumsangabe im Bauvertrag festgehalten sein.
  • Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Vereinbaren Sie eine formelle Übernahme mit Übernahmeprotokoll (Muster HIER).
  • Halten Sie die Zahlung zurück, wenn es Mängel gibt!

Mängel

  • Sobald sich ein Mangel zeigt, reklamieren Sie sofort schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Behebung. Lassen Sie sich bei der Behebung nicht lange hinhalten!
Planungsaufträge sind nicht kostenlos: Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch die schriftliche Vereinbarung, welcher Planungsschritt wieviel kostet. | Foto: Marco2811 - Fotolia
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