Tod durch Ertrinken
Pooltipps für Eltern: Sicher schwimmen mit Theo und Lilly

 Schwimmtiere und Luftmatratzen sind Spielzeuge und keine geeigneten Schwimmhilfen. | Foto: Klinikum Wels-Grieskirchen
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  • Schwimmtiere und Luftmatratzen sind Spielzeuge und keine geeigneten Schwimmhilfen.
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Unfälle sind die häufigste Todesursache bei Kindern und Jugendlichen. Neben Verkehrsunfällen stellen aber vor allem Ertrinkungsunfälle eine große Gefahr dar, etwa durch Wasserstellen im eigenen Garten oder in der Nachbarschaft.

OÖ. Wasser hat auf kleine Kinder eine magische Anziehungskraft. Dadurch sind sie enorm gefährdet, unbeabsichtigt ins Wasser zu stürzen. Die Wassertiefe spielt dabei nicht immer eine Rolle. „Seichtes Wasser gibt es nicht, denn schon in wenig Wasser kann man ertrinken – eigentlich reichen nur zehn Zentimeter“, erklärt Walter Bonfig, Leiter der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde am Klinikum Wels-Grieskirchen. „Deshalb sollten sich Erziehungsberechtigte in der Nähe von Gewässern stets die grundlegenden Sicherheitsregeln ins Bewusstsein rufen.“


Regel Nummer 1: Die Kleinen in der Nähe von Gewässern nie aus den Augen lassen!

  • Erwachsene haben die Aufsichtspflicht über den Nachwuchs, auch wenn dieser bereits schwimmen kann oder Schwimmhilfen trägt.
  • Hilfsmittel, wie Schwimmreifen oder „Schwimmnudeln“, bieten keinen sicheren Schutz vor dem Ertrinken. Geeignete Schwimmhilfen – vor allem für Wassersportaktivitäten – sind zertifizierte Schwimmwesten.
  • Schwimmtiere und Luftmatratzen sind als Spielzeug und nicht als Schutz zu werten.
  • Nichtschwimmer und Kinder unter zehn Jahren sollten nicht unbeaufsichtigt ins Wasser gehen, auch ältere Kinder sollten nicht alleine, sondern zumindest zu zweit oder in der Gruppe schwimmen.


Regel Nummer 2: Technische Sicherheitsvorkehrungen sind wichtig!

  • Umzäunen Sie Pool oder Teich mit einer stabilen und sicheren Begrenzung! Das ist auch wichtig, falls sich möglicherweise Kinder aus der Nachbarschaft Zugang zu Ihrem Garten verschaffen können.
  • Der Beckenrand muss rutschsicher ausgestattet sein.
  • Ist der Pool nicht in Betrieb, wird er am besten zur Gänze verschlossen. Dabei muss die Abdeckung einer Belastung von 100 Kilogramm standhalten. Ist dies nicht möglich, sollte die Leiter entfernt oder der Einstieg blockiert werden.
  • Günstig sind auch akustische Warnanlagen, welche sofort alarmieren, wenn sich jemand dem Pool nähert. Vorteilhaft ist hier, dass bereits vor Eintritt der Gefahr gewarnt wird. Zusätzlich ist ein elektronisches Sicherheitssystem im Pool sinnvoll. Es schlägt Alarm, wenn jemand außerhalb der Nutzungszeit ins Wasser fällt.

Nicht alle Hotelpools sind kindersicher

Je nach Urlaubsdestination können vor allem die unterschiedlichen sicherheitstechnischen Vorgaben für Ansaugpumpen bzw. deren Missachtung zu einem großen Gefahrenpotenzial werden, wenn sie nicht normgerecht mit einem automatischen Abstellmechanismus bei Unterdruck installiert und einem entsprechend kleinmaschigen Gitter versehen sind.


Sicherer Poolbesuch in Schwimmbad und Urlaub – Tipps für Eltern

  • Testen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern unbekannte Pools und definieren Sie exakt die Grenze für Nichtschwimmer – wenn das Wasser bis zum Bauchnabel reicht, heißt es Stopp!
  • Warnen Sie Ihren Nachwuchs vor Abflussrohren und Ansaugpumpen! Die erzeugte Strömung macht neugierig und lädt die Kleinen oft zum Spielen ein. Diese Bereiche sollten aber unbedingt gemieden werden, da sie unter Umständen gefährlich werden können.
  • Gibt die Badeordnung nicht ohnehin das Tragen von Schwimmkappen vor, binden Sie lange Haare besser zusammen: Diese können sich in Gittern verfangen und ein rasches Auftauchen verhindern.
  • Versorgen Sie Ihre Kinder mit korrekter Badekleidung – Baumwoll-T-Shirts und übergroße Badeshorts sind ungeeignet, da sie im Wasser die Bewegungsfreiheit einschränken und eine Gefahr in der Nähe von Pumpen darstellen können.

Wenn doch etwas passiert

Sollte trotz aller Vorsichtmaßnahmen ein Kind im Wasser untergehen und es ist nicht sicher, ob es Wasser eingeatmet hat, ist eine ärztliche Abklärung wichtig. „Auch wenn keine vordergründigen Symptome erkennbar sind, soll das Kind im Krankenhaus durchuntersucht werden“, so der Welser Pädiatrie-Primar. Dabei wird die Lunge abgehört, die Sauerstoffsättigung gemessen und gegebenenfalls eine Röntgenuntersuchung angeordnet. Nach einem Ertrinkungsunfall oder Beinahe-Ertrinken besteht die Gefahr, dass es im Verlauf zu einem Lungenödem (einer Flüssigkeitsansammlung in der Lunge) kommt. In seltenen Fällen kann es im Verlauf auch zu einer Lungenentzündung kommen.

Theo und Lilly – Neue Maskottchen

Kinder sind Patienten von heute und morgen. Es ist wichtig, dass sie ein Vertrauensverhältnis zum Krankenhaus aufbauen, besonders in Situationen, in welchen sie Angst haben und ihnen etwas wehtut, sollen sie getröstet, abgelenkt, unterhalten, belohnt werden. Damit die Kinder den Aufenthalt langfristig bzw. in der Rückschau als positiv empfinden, werden sie im Klinikum Wels-Grieskirchen ab jetzt von zwei Partnern begleitet – Theo, dem starken Bären, und Lilly, dem schlauen Hasen. Die beiden geben Tipps und Ratschläge, spenden Trost und machen ganz einfach Spaß! Egal ob Kinderecke, Untersuchungsbereich oder Informationsfolder – überall, wo Theo und Lilly im Klinikum-Kontext auftauchen, geht es um Kinder.

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