108 säumige Gemeinden müssen raschest ihre Senkgrubenüberprüfungen abschließen
Landesrat Anschober: Appell zum Schutz des Grund-/Trinkwassers
OÖ.Oberösterreich hat das Glück, einen reichhaltigen Trinkwasserschatz durch Grundwasseraufkommen zu besitzen. Dadurch wird eine sehr dezentrale Wasserversorgung ermöglicht, für die wiederum flächendeckender Grundwasserschutz die Voraussetzung ist.
Der Druck auf das Grundwasser ist aber hoch, die Hauptursachen: steigende Zersiedelung, hoher Bodenverbrauch, intensive Landwirtschaft samt Pestizideinsatz, Restrisiko aus dem Betrieb von Industrieanlagen, noch bestehende Altlasten.
Punktuell sind aber auch undichte Kanalstränge und Senkgruben eine Risikoquelle für Einträge ins Grundwasser.
Laut Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, § 26 wurden die Gemeinden vom Oö. Landtag dazu verpflichtet, die Überprüfung der Senkgruben im eigenen Wirkungsbereich durchzuführen. Falls bei der Überprüfung Mängel festgestellt wurden, hatte diese der Eigentümer über Vorschreibung der Gemeinde bis spätestens 31. Dezember 2005 zu beheben. Möglichkeiten der Behörde zur Erzwingung sind per Gesetz nicht vorgesehen.
Wasser-Landesrat Rudi Anschober hat nun eruieren lassen, wie der Umsetzungsstand lautet. In den meisten Gemeinden konnte im Sinne des Gesetzes eine Risikominimierung für regionale Wasserversorgungsanlagen erreicht werden. Von den 444 Gemeinden sind 336 Gemeinden ihren Pflichten nach Überprüfung und Anpassung vollständig nachgekommen und haben damit einen wertvollen Beitrag zum Schutz unseres Trinkwassers geleistet.
„108 Gemeinden in Oberösterreich sind bei der Überprüfung und Anpassung der Senkgruben aber teilweise noch säumig – Obwohl das entsprechende Abwasserentsorgungsgesetz bereits seit 2001 in Kraft ist, die Gemeinden bis Ende 2005 alles umgesetzt haben sollten, obwohl die zuständige Abteilung des Landes OÖ – trotz alleiniger Verantwortung bei den Gemeinden – schon mehrmals urgiert hat. Bei vielen dieser 108 Gemeinden ist die Umsetzung gerade im Laufen. Harte Fälle sind 13 Gemeinden, die eine Überprüfung noch gar nicht gestartet haben und auch keinen Zeitplan aufweisen können. Gerade an diese appelliere ich eindringlich, endlich zu handeln!“
Seitens der Behörde werden nun erneut alle säumigen Gemeinden kontaktiert , "ab Jahresende werde ich dann die Namen jener Gemeinden nennen, die sich dieser Verpflichtung völlig verweigern," so LR Anschober.
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