Bürgerinitiative BIKO fragt wegen Ostumfahrung bei EU-Abgeordneten nach

Bei einer der Trassenbegehungen in Luftenberg. | Foto: Privat
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LUFTENBERG/ST. GEORGEN AN DER GUSEN. 3067 Unterschriften hat die überparteiliche Bürgerinitiative BIKO bereits gegen den Bau der Ostumfahrung gesammelt und weiß damit 50 Prozent der Wahlberechtigten der Gemeinden Luftenberg und St. Georgen hinter sich. "Wir haben alle österreichischen EU-Abgeordneten ersucht, uns eine kurze Stellungnahme zu wesentlichen Fragen zur Ostumfahrung zukommen zu lassen, und werden die Öffentlichkeit darüber informieren", betont BIKO-Vorsitzender Gerhard Giesauer.

Gibt es eine unionsrechtliche Verpflichtung?
Denn nicht nur lokale, sondern nationale Konsequenzen hätte der internationale Schwerverkehr der geplanten Ostumfahrung, sollte sie Teil eines EU-Verkehrskonzeptes sein, das eine weitere Transitstrecke durch Österreich vorsieht. Die BIKO möchte deshalb von den EU-Abgeordneten wissen, ob es für den Bau eine unionsrechtliche Verpflichtung für Österreich gibt.

Widerspruch: Schaffung von Natura 2000-Gebieten und möglicher Bau der Ostumfahrung durch Augebiet
Als sicher gilt, dass sich Oberösterreich zur Schaffung von insgesamt 210.000 Hektar so genannter Natura 2000-Gebiete gegenüber den anderen EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet hat, auf denen gefährdete Pflanzen- und Tierarten geschützt werden müssen. EU-Strafzahlungen werden deshalb fällig, wenn es bis Ende 2015 nicht gelingt, weitere 130.000 Hektar zu den bisher erst bestehenden 70.000 Hektar in Oberösterreich entstehen zu lassen. Wie der Bau der Ostumfahrung durch das Augebiet des nahegelegenen Ausees mit dieser Zielsetzung zusammenpasst, ist unklar, zumal gemäß des Landes OÖ vor allem im Mühlviertel die Schaffung neuer Natura 2000-Gebiete vorgesehen ist. Was Österreich aber unternimmt, um den EU-Verpflichtungen in diesem Zusammenhang gerecht zu werden, fragte deshalb BIKO bei den EU-Abgeordneten nach.

Anderen EU-Verpflichtungen kommt man hingegen laut BIKO sehr genau nach: Die jahrzehntelange Verzögerung des Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Mühlviertel, im Speziellen der Summerauerbahn, werde von lokalpolitischer Seite oftmals mit der Notwendigkeit der Einhaltung der Maastricht-Verpflichtungen und der Verpflichtung zu einem öffentlichen Höchstschuldenstand erklärt. Tatsache sei, dass die Summerauerbahn trotz diverser verbindlicher Zusagen sowie einer abgeschlossenen Umweltverträglichkeitsprüfung derzeit nicht ausgebaut wird. Ob auf EU-Ebene eine Maastricht-neutrale Regelung möglich wäre, die eine Vorfinanzierung durch das Land OÖ in Zusammenarbeit mit ÖBB und Bund ermöglicht, wollte BIKO deshalb von den EU-Abgeordneten wissen.

Zur Sache:
Die „Bürgerinitiative keine Ostumfahrung“ (kurz BIKO) setzt sich für die Verhinderung des Baus der Ostumfahrung ein. BIKO fordert Entscheidungsträger auf, die Verantwortung für einen sauberen naturbelassenen Lebensraum unter Vermeidung und Reduzierung von Emissionen (Lärm, Staub, etc.) zu übernehmen. Darüber hinaus setzt sich der Verein für eine nachhaltige Mobilität, sowie den Erhalt bestehender Erholungsgebiete für jetzige und zukünftige Generationen ein. https://www.facebook.com/biko.burgerinitiativekeineostumfahrung

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