Wegen Sex-Beratung gekündigt
„Orgasmus-Päpstin“ musste Volksschule verlassen
Einer Lehrerin an einer Volksschule im Bezirk Perg wurde wegen ihrer „pikanten“ Nebentätigkeit gekündigt.
BEZIRK PERG. Als „Orgasmus-Päpstin“ machte eine Niederösterreicherin in den Sozialen Netzwerken Werbung für ihre Online-Seminare rund um ein erfüllteres Sexleben. An sich nichts weiter bemerkenswertes – wäre da nicht ihre Tätigkeit als Volksschullehrerin gewesen, und die Tatsache, dass das Ganze dem Schulleiter und der Bildungsdirektion (BD) OÖ so nicht ganz passte. Die 47-jährige Pädagogin musste die Volksschule im Bezirk Perg Ende vergangenen Jahres verlassen.
Rollen strikt getrennt
Im Gespräch mit den OÖN zeigte die „Orgasmus-Päpstin“ kein Verständnis – sie habe ihre beiden Rollen immer strikt getrennt und auch in ihren Seminaren nie die Tätigkeit als Lehrerin erwähnt. Dennoch: Als die Sache aufgekommen war habe die Schulleitung der besagten Volksschule die sofortige Löschung der Social Media-Profile verlangt (was die Pädagogin nicht getan hat). Und auch aus Sicht der Bildungsdirektion sei die Nebentätigkeit nicht mit ihrem Beruf als Volksschullehrerin vereinbar.
Bildungsdirektion nimmt Stellung
Bildungsdirektor Alfred Klampfer betont gegenüber der BezirksRundSchau, dass "nach Einbeziehung der Beteiligten und der erforderlichen Erhebungen sowie nach reiflicher Prüfung diese Entscheidung gefällt worden ist." Seitens der BD OÖ verweist man darauf, dass gemäß der einschlägigen Gesetze eine Pädagogin „in ihrem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen hat, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt“. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Rechtliche Schritte angekündigt
Den Vorwurf, der mit als Kündigungsgrund gilt, wonach sie ihren Nebenjob nicht gemeldet habe, weist die Lehrerin zurück: „Ich habe schon im Februar 2023 dem Schulleiter gemeldet, dass ich ein Energetiker-Gewerbe angemeldet habe“, meinte sie im OÖN-Interview. Es sei „schlimm“, dass Sex nach wie vor ein „Tabu“ sei, sagt die 47-Jährige. Sie hofft, „dass mein Fall zum Nachdenken anregt.“ Sie bzw. ihr Anwalt kündigten nun rechtliche Schritte an.
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