Ostumfahrungsanrainer wollen Land auf 138 Millionen Euro Schadenersatz klagen

Bei der Regionskonferenz | Foto: Privat
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LUFTENBERG, ST. GEORGEN AN DER GUSEN. Mehr als 460 betroffene Familien aus Luftenberg und St. Georgen haben Schadensersatzansprüche mittels entsprechender Regressschreiben beim zuständigen Verkehrslandesrat Hiesl angemeldet. Eingeklagt sollen die durch den Ostumfahrungs(autobahn)bau verursachten Wertminderungen der Grundstücke und Immobilien werden. Zwar gibt es derzeit noch keinen Rechtsanspruch für diese Forderungen. "Doch sollte das Land OÖ mit dem Bau der Straße ernst machen, obwohl selbst die eigens beauftragten Verkehrsgutachter dies für verkehrstechnisch unnötig erachten, müssen rund 138 Millionen Euro zusätzlich für Ablösen kalkuliert werden", so die "Bürgerinitiative keine Ostumfahrung" (BIKO).

Im Rahmen der jüngsten Regionalkonferenz, also jenen Austauschforen, die das Land OÖ für die Information der vom Bau der Ostumfahrung betroffenen Bevölkerung initiierte, wurden Verkehrslandesrat Hiesl 460 Regressschreiben von besorgten und verärgerten Familien übergeben. Gesammelt wurden diese durch die „Bürgerinitiative keine Ostumfahrung“ (BIKO) vorerst nur in den Gemeinden Luftenberg und St. Georgen.

Grund zur Sorge gebe es laut der Bürgerinitiative allemal: Laut Aussage von Landesrat Hiesl betrage aktuell der „Durchgangsverkehr“ von internationalen Schwertransportern auf oberösterreichischen Straßen drei Prozent. Gleichzeitig sei aber genau dieser Schwerverkehr das Hauptargument seitens des Landes, warum der Bau der Ostumfahrung nötig sei – zumindest aus politischer Sicht. Selbst die vom Land engagierten verkehrstechnischen Gutachter würden zu anderen Ergebnissen kommen.

So hieß es etwa in der „Information zur Verkehrswirkung der Umfahrung“ des Instituts Retzls: „Das Erfordernis der Errichtung hängt maßgeblich von der zukünftigen Verkehrsentwicklung ab und ist aus heutiger Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.“ An anderer Stelle betont das Gutachten: „Allein für den Durchgangsverkehr ist eine Projektbegründung für eine hochrangige Ostumfahrung von Linz […] nicht argumentierbar.“

"Der Grund für den geringen Durchgangsverkehr ist, dass es derzeit noch attraktivere Strecken für LKWs von Rostock nach Triest gibt. Durch den Bau der Ostumfahrung durch Wohngebiete von oberösterreichischen Familien würde sich die Strecke aber um 9 Prozent verkürzen und somit für den internationalen Schwerverkehr attraktiver werden. Warum das Land Oberösterreich internationalen Transitverkehr von LKWs im eigenen Bundesland fördern will, blieb auch im Rahmen der letzten Regionalkonferenz ungeklärt. Aber damit nicht genug", so die Bürgerinitiative. Und weiter: "Die gesamte, insgesamt 9. Konferenz, blieb gänzlich ergebnislos. Es wurde aber seitens Landesrat Hiesl betont, dass die Ostumfahrung nur unter ökonomisch und ökologisch vernünftigen Rahmenbedingungen realisiert werde. Auf Nachfrage, wo hierfür beispielsweise ökonomisch vernünftige Grenzen wären, gab es keine Antwort. Konservative Schätzungen gehen von 700 Mio. Euro an Steuergeldern für die Errichtungskosten aus, wobei hohe Instandhaltungskosten sowie Schadensersatzklagen noch nicht einkalkuliert wurden."

Tatsache sei, dass mit Investitionen in dieser Größenordnung deutlich bessere und nachhaltigere Lösungen z.B. für Pendler realisiert werden könnten, als durch den Bau einer zusätzlichen Straße, wie dies das Land Oberösterreich trotz erheblicher ökologischer und sozialer Bedenken umsetzen wolle.

Zur Sache
Die „Bürgerinitiative keine Ostumfahrung“ (kurz BIKO) setzt sich für die Verhinderung des Baus der Ostumfahrung ein. BIKO fordert Entscheidungsträger auf, die Verantwortung für einen sauberen naturbelassenen Lebensraum unter Vermeidung und Reduzierung von Emissionen (Lärm, Staub, etc.) zu übernehmen. Darüber hinaus setzt sich der Verein für eine nachhaltige Mobilität, sowie den Erhalt bestehender Erholungsgebiete für jetzige und zukünftige Generationen ein.

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