Startwohnung für Jugendliche: Schwertberg baut Unterstützung aus

Der Bezug der ersten eigenen Wohnung bringt wird in Schwertberg gefördert. | Foto: Astleitner Manfred
  • Der Bezug der ersten eigenen Wohnung bringt wird in Schwertberg gefördert.
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SCHWERTBERG. Seit vielen Jahren erleichtert die Marktgemeinde Jugendlichen den Weg zur ersten eigenen Wohnung. Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bekamen die Kaution vorgestreckt. Bei der Gemeinderatssitzung im Jänner wurde die Altersgrenze auf 30 Jahre angehoben.

Damit reagiert Schwertberg auf die gesellschaftlichen Änderungen. „Jugendliche wohnen immer länger bei den Eltern und suchen sich erst später eine eigene Wohnung“, so Schwertbergs Vizebürgermeister Manfred Astleitner (SP). „Daher war es sinnvoll die Altersgrenze anzuheben“.

Die Finanzierung der Kaution ist häufig eine große finanzielle Hürde für junge Leute. Werden die Förderrichtlinien erfüllt, streckt die Gemeinde die Kaution vor. Die Rückzahlung startet erst im zweiten Jahr nach Wohnungsbezug in vier zinsenfreien Halbjahresraten.

Information der Marktgemeinde Schwertberg:

Richtlinien:
Starte durch mit deiner eigenen Wohnung - die Marktgemeinde hilft dir dabei!
Du hast das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet und möchtest eine eigene Wohnung?

Dein Geld reicht nicht für die Kaution? Die Marktgemeinde Schwertberg hilft dir mit einer Förderung deinen Traum von einer eigenen Wohnung zu verwirklichen...
Die Förderung erfolgt durch eine rückzahlbare Vorfinanzierung einer Wohnungskaution für Mietwohnungen. Von der Kaution werden max. € 3.500,-- gefördert. Die Förderungswerber müssen jedenfalls diese vorfinanzierte Kaution zurückzahlen, jedoch werden hierfür von der Marktgemeinde Schwertberg keine Zinsen verrechnet.

Die Rückzahlung erfolgt ab dem 2. Jahr nach Wohnungsbezug in 4 gleichen Halbjahresraten, beginnend mit dem Monatsersten des 13. Mietmonats. Als Sicherstellung hinterlegt der Förderungswerber eine Bankgarantie in der Höhe der gewährten Förderung. Die Kosten für die Bankgarantie sind vom Förderungswerber zu tragen. Förderungswürdig sind Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, wobei der Tag des Einlangens des Förderungsansuchens als Stichtag gilt.
Das entsprechende Antragsformular findest du HIER.

Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizulegen:

Unterzeichneter und vergebührter Mietvertrag
Meldezettel, aus dem hervorgeht, dass die Wohnung in Schwertberg liegt
Jahreslohnzettel bzw. Steuerbescheid des Vorjahres
Förderungswerber, deren Jahreshaushaltseinkommen brutto € 50.000,--, bei Einzelpersonen brutto € 35.000,--, überschreitet, haben keinen Anspruch auf Förderung. Bei vorzeitiger Auflösung des Mietverhältnisses oder bei missbräuchlicher Verwendung der Förderung ist die Rückzahlung grundsätzlich sofort fällig, oder wird die Bankgarantie durch die Gemeindeverwaltung gezogen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Überprüfung des eingereichten Ansuchens und Vorlage der entsprechenden Unterlagen sowie Vorlage der Bankgarantie durch die Verwaltung der Marktgemeinde Schwertberg. Die Ansuchen sind im Einzelfall durch den Gemeindevorstand zu genehmigen und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer oben zitierten Förderung. Jeder Förderungswerber kann diese Förderung nur einmal beanspruchen.

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