Erste Hilfe am Bauernhof

Erste Hilfe Kurs Unfall Waldarbeit | Foto: Rotes Kreuz
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BEZIRK. "Die Schlagzeilen beweisen es beinahe täglich. Gerade die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen sind in ihrer täglichen Arbeit mit hohen Risiken konfrontiert“, so Bauernbund-Landesobmann Agrarlandesrat Max Hiegelsberger und Bauernbund-Direktorin Maria Sauer. Aus diesem Grund bietet der OÖ Bauernbund ab Jänner 2016 zum vierten Mal Erste-Hilfe-Kurse mit Schwerpunkt Land- und Forstwirtschaft an – in Kooperation mit dem Roten Kreuz und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Nach der erstmaligen Kooperation im Jahr 2013 und der erfolgreichen Fortsetzung in den vorigen Jahren, wird es die Kooperation 2016 wieder geben. „Auch 2016 soll das Bewusstsein gestärkt werden, dass Erste Hilfe gerade auch in der Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung ist und Leben rettet“, so Sauer und Hiegelsberger.

Walter Aichinger, Präsident des OÖ. Roten Kreuzes, betont immer wieder: „Ersthelfer sind die Entscheidenden im Notfall.“ Daher ist auch auf Erste-Hilfe-Kurse speziell für die ländliche Bevölkerung, die auf das Leben und Arbeiten am Bauernhof abgestimmt sind, weiterhin ein Augenmerk zu legen. Denn, „der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses hilft Leben retten oder Folgeschäden zu vermeiden, bei sich selbst oder in den meisten Fällen bei nahestehenden Personen“, so Aichinger weiter. Er empfiehlt alle paar Jahre einen Kurs zu besuchen, denn so vergisst man Gelerntes nicht. Routine nimmt die Angst, Erste-Hilfe zu leisten! Denn falsch ist vor allem, nichts zu tun!

Erste-Hilfe-Kurse mit dem Schwerpunkt Land- und Forstwirtschaft werden für Gruppen ab zwölf Teilnehmer durchgeführt. Die Kursgebühren gelten im Zeitraum der Aktion von Jänner bis April 2016. Die angebotenen 16-, 8- und 4-Stunden Erste-Hilfe-Kurse gelten für landwirtschaftliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. ist ein EH-Kurs Voraussetzung für die Erlangung des Pflanzenschutzmittelbezugsscheines, Traktorführerscheins aber auch im Rahmen der AMAGAP-Zertifikats wird gefordert, dass ein geschulter Ersthelfer am Betrieb vorhanden und bei Aktivitäten wie Schule bzw. Urlaub am Bauernhof). Die Anmeldung erfolgt über die örtliche Rot-Kreuz Bezirksstelle.

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