Zivildienst & Spitzenhandwerker
Kein Sonderurlaub für WM-Qualifikation
PERG, LINZ, WIEN, PABNEUKIRCHEN. Keinen Sonderurlaub für die Qualifikation zu den Europa- oder Weltmeisterschaften der Installateure gibt es für René Steinkellner. Der junge Spitzenhandwerker der Forstenlechner GmbH, Perg, ist derzeit als Zivildiener in Linz tätig.
Der Pabneukirchner René Steinkellner, Gewinner des Bundeslehrlingswettbewerbs der Installateure und Gebäudetechniker 2023, wurde im Mai dieses Jahres gemeinsam mit Trainer Thomas Hofer und den Vertretern des Lehrbetriebs, der Forstenlechner GmbH beim Tag der Installateure groß geehrt. Auch in seiner Heimatgemeinde gab es gleich nach dem Sieg einen großen Empfang durch Bürgermeisterin Barbara Payreder und Vizebürgermeister Manfred Nenning. Für die Vorbereitung zum Bundesbewerb gab es fünf Tage Sonderurlaub und großes Entgegenkommen durch die Zivildienst-Einrichtung.
"Dann rennt man gegen die Wand"
Jetzt benötigt René Steinkellner einen weiteren Sonderurlaub, für die Vorbereitungen zur Qualifikation für die EM- und WM der Installateure. „Beim Österreichischen Zivildienst gibt es dafür keine Freistellung. Wir Unternehmer bilden Lehrlinge aus. Dann rennt man wegen einer Freistellung bei der Zivildienstserviceagentur gegen die Wand. In Zeiten, wo man einen riesengroßen Fachkräftemangel hat, sollte man jugendliche Vorbilder wie René doch fördern und ihm nicht Stoppersteine in den Weg legen“, meint Margit Forstenlechner.
Claudia Plakolm antwortet
Die BezirksRundSchau trug den „Fall Steinkellner“ der zuständigen Staatssekretärin Claudia Plakolm vor. Diese antwortete: „Ein zusätzlicher Sonderurlaub für die Vorbereitungskurse ist gesetzlich nicht möglich. Vorschlag seitens der Zivildienst-Behörde (Zivildienstserviceagentur) und der Zivildienst-Einrichtung ist eine befristete Befreiung für Herrn Steinkellner. Das heißt, er unterbricht den Zivildienst für die Zeit der Vorbereitungskurse und hängt diese Zeit anschließend an. Die Entscheidung obliegt natürlich dem jungen Herren selbst. Es handelt sich erstens dabei um den Wehr-Ersatzdienst und dementsprechend sind auch Pflichten mit dem Dienst verbunden. Neun Monaten Dienst, zusätzlich ein Monat Sonderurlaub zu beanspruchen, ist daher nicht möglich.“
Leistungssportler haben die Möglichkeit, ihren Sport beim Bundesheer auszuüben. Musiker können bei entsprechender Qualifikation zur Militärmusik. Für Spitzenhandwerker gibt es derzeit bei Militär und Zivildienst nichts Ähnliches.
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