Oberleitner: Hochwasser-Schäden von Steuer absetzen

Max Oberleitner | Foto: Privat

BEZIRK (ulo). "Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat heute am 25. Juni anlässlich der jüngsten Hochwasserkatastrophe eine gravierende Benachteiligung der Arbeiter gegenüber den Angestellten beseitigt. Von der Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten in Bezug auf die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall profitieren künftig all jene Berufstätigen, die von Naturkatastrophen unmittelbar betroffen sind", informiert ÖAAB-Bundesservicereferent und Bezirksobmann Max Oberleitner.

Derzeit haben nur Angestellte einen durch (Kollektiv-)Vertrag nicht einschränkbaren gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts, wenn sie persönlich von einer Katastrophe wie Hochwasser, Lawinen, Sturm oder Muren betroffen sind und aus diesem Grund nicht am Arbeitsplatz erscheinen können. Bei Arbeitern kann dieses Recht bisher durch Kollektivvertrag eingeschränkt werden.

Die heute beschlossene Änderung bewirkt nun eine Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten. "Wir wollen nicht, dass es Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten gibt, wenn sie selber von Katastrophen betroffen sind. Daher haben wir diese Angleichung erwirkt. Ein Arbeiter darf nunmehr ebenfalls nach Hause gehen, um das Notwendigste zu regeln, wenn er selbst beispielsweise vom Hochwasser betroffen ist", erläutert Oberleitner.

Hochwasserschäden steuerwirksam
"Da auch viele Bewohner des Bezirkes Perg, vorwiegend in den Gemeinden Langenstein, Luftenberg und St. Georgen/Gusen, vom Hochwasser betroffen sind und derzeit ihre Schäden beseitigen, möchte ich alle Betroffenen daran erinnern, im Trubel ihrer Sanierungsarbeiten nicht darauf zu vergessen, alle Rechnungen gut aufzubewahren, die im Zusammenhang mit dem Hochwasser stehen", weist Oberleitner hin.
Denn Katastrophenschäden können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt von der Steuer abgesetzt werden. Von den Ausgaben sind dabei alle Zuschüsse wie Spenden, Leistungen aus dem Katastrophenfonds oder von Versicherungen abzuziehen. „Je nach Schadenshöhe und Einkommen lassen sich dadurch nächstes Jahr wieder einige tausend Euro Steuerguthaben zurückgewinnen“, so Oberleitner.

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