SCHULPFLICHT - GESETZESREFORMÄNDERUNG
Geplante Gesetzesreform - höhere Strafen für Schulschwänzer
Als vierfache Mutter stimmt es mich persönlich, wie mit Sicherheit auch Familien und Eltern sehr bedenklich, unsere Kinder durch Einführung eines zusätzlichen Strafgesetzes, verbunden mit höheren Strafen gegen Schulschwänzer, einzuführen.
Es kann keine Lösungs Grundlage und keine Motivation darstellen, Kinder durch Zwang und neuerliche Bevormundung von Familien durch Geldstrafen oder Ersatzstrafen zu einem Bildungsinteresse und gefüllten Schulklassen bringen.
Pubertierende Kinder gehören in die Schule. Es muss jedoch der Zeit und der Evolution entsprechend, die Begabung der Kinder erkannt und unterstützt werden. Die Problematik, dass wir einen hohen Anteil an ausbleibenden Schülern verzeichnen, weist darauf hin, dass im Schul- Unterrichtssystem etwas geändert werden muss.
Zwang und Bestrafung wird kein Kind motivieren, sich ein höheres Bildungsniveau anzustreben!
Die geplante Reform kann einen zerstörenden Bumerang auslösen. Schüler, Eltern und Familien werden einem zusätzlichen, psychischen Druck ausgesetzt.
Die Evolution macht vor dem Erziehungs- und Bildungssystem keinen Halt. Lehrer sollten mehr Freiheit erhalten, den Unterricht auf die Begabung und Motivation der Schüler auszurichten. Zwang und Strafen sind keine soziale Voraussetzung für ein gesundes und höheres Bildungssystem unserer Kinder.
„ANGST“ zu erzeugen, kann und wird niemals dazu führen, dass der Anteil von Schulschwänzern deutlich geringer wird. Aggression in den Familien wird zunehmen, Ablehnung und Gewalt finden Unterstützung.
Die Schule soll den Kindern Freude bereiten. Wünschen wir, dass unsere Kinder sozial und gebildet sind, dann muss das Bildungssystem grundlegend neu überdacht werden.
SCHULPFLICHT – geplante GESETZESÄNDERUNG 03.05.13
N A C H T R A G
Geplante Gesetzesreform – höhere Strafen für Schulschwänzer
Zu dem von mir eingebrachten Beitrag, welcher unsere Bürger/innen sehr bewegt, möchte ich hiermit aufgrund eines ausführlichen Aufklärungs- und Informationsgespräches mit einem Vertreter des zuständigen Ministeriums, einen bedeutenden NACHTRAG hinzufügen.
Die Gesetzesänderung, d.h. eine Bestrafung von Dauer- Schulschwänzern, kommt nur dann zu tragen, wenn mindestens vier Prüfungsverfahren (Lehrer-Eltern Gespräche, das Hinzuziehen von Schulpsychologen, Hilfe durch das Jugendamt) fruchtlos bleiben. Die Einführung der Gesetzesreform soll zum Einen, eine bessere Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten herbeiführen, andererseits eine Vernachlässigung des Bildungsgesetzes durch Verwahrlosung von schulpflichtigen Kindern, so weit als möglich unterbinden und eingrenzen.
Unterstützend für Eltern und Erziehungsberechtigte, wird in der Stadt Wien, durch den persönlichen Einsatz des Bürgermeisters Dr. M. Häupl, der Ausbau von Ganztagesbetreuungen gefördert.
Isolde Tappeiner - Wien
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