FPÖ: Bruck nimmt die 380 KV-Leitung nicht widerstandslos hin

- Im Archivbild: FPÖ-Vertreter aus Bruck und dem Bezirk mit ihrem Antrag.
- Foto: Privat
- hochgeladen von Christa Nothdurfter
Text: FPÖ Pinzgau
BRUCK. Die Gemeindevertretung von Bruck an der Glocknerstraße hat sich gestern Abend mit einem FPÖ-Antrag beschäftigt, der die Ausweisung von Vorbehaltsflächen zur Verhinderung der 380 kV-Freileitung in sensiblen Gebieten vorsieht.
Dabei haben sich alle Fraktionen samt Bürgermeister Reisinger hinter den Antrag gestellt. Die Fraktionen einigten sich darauf, dass der Raumordnungsausschuss der Gemeinde die Ausweisung von Vorbehaltsflächen vorbereiten soll.
"Der Beschluss der Gemeindevertretung ist ein Teilerfolg im Kampf gegen die 380 kV-Freileitung", so übereinstimmend FPÖ-Gemeinderat Josef Hann und FPÖ-Gemeindevertreterin Ulrike Haitzmann. Bezirksparteiobfrau LAbg. Rosemarie Blattl und ihr geschäftsführender Bezirksobmann Markus Steiner zeigten sich erfreut.
Pinzgaus FPÖ-Bezirkschefin LAbg. Rosemarie Blattl und der geschäftsführende Bezirksobmann Markus Steiner nahmen an der Gemeindevertretungssitzung als Zuhörer teil und zeigten sich am Ende der Sitzung über das Ergebnis erfreut. "Es ist mit Sicherheit ein erster Erfolg für die Bevölkerung zu verzeichnen. Jetzt müssen alle Parteien im Sinne der Bevölkerung die nächsten Schritte setzen, bevor es zu spät ist. Die konstruktive Arbeit, die bei der Gemeindevertretungssitzung an den Tag gelegt wurde, muss weitergeführt werden", so Blattl und Steiner. Bruck sei ein Beispiel für alle Gemeindevertretungen, die nicht stillschweigend gegen den Willen der Bevölkerung die Errichtung der 380 kV-Freileitung hinnehmen.
Gemäß § 41 Salzburger Raumordnungsgesetz kann eine Gemeinde Vorbehaltsflächen für ein Erholungsgebiet im Flächenwidmungsplan kennzeichnen. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde selbst nicht Grundstückseigentümer ist und dass eine Grünlandwidmung vorliegt. Darüber hinaus ist ein positives Gutachten eines Ortsplaners sowie des Tourismusverbandes einzuholen, dass die Flächen für die Sicherstellung von Erholungszwecken notwendig seien. Die Wirkungen einer Vorbehaltsfläche sind, dass ein Bauvorhaben wie eine 380 kV-Freileitung nicht bewilligungsfähig ist, weil es mit dem Vorbehaltszweck Erholung unvereinbar ist.
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