Drei Jahre Haft für Pädophilie

Richterin Andrea Humer | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN/BEZIRK (ip). Wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Unmündigen sowie sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen klagte Staatsanwalt Karl Wurzer einen 46-jähriger Mann aus dem Bezirk Wien-Umgebung an. Das Urteil des St. Pöltner Schöffensenats: drei Jahre Haft (nicht rechtskräftig).

Befreundete Familie

Bei einem Autokauf lernte der Angeklagte eine Familie kennen, mit deren Vater er sich anfreundete. Seinen 11-jährigen Sohn gab dieser dann auch zeitweise in die Obhut des Angeklagten. 2014 soll es in der Garage des 46-Jährigen schließlich zu Oral- und Handverkehr gekommen sein.

Betteln und Prostitution

Gemeinsam mit Mitbewohnern finanziere sich die Familie, so der Verdacht, durch Betteln und auch durch Prostitution ihrer unmündigen Kinder. Als schließlich ein 13-Jähriger und ein 17-Jähriger von den Neigungen des Angeklagten erfuhren, hätten sie sich ihm für sexuelle Leistungen gegen ein Entgelt von jeweils 100 Euro angeboten. Er habe die Burschen zu sich nach Hause mitgenommen und gegen Geld, Computerspielen und Essen für seine Bedürfnisse missbraucht.

Umfassendes Geständnis

Verteidigerin Ulrike Koller betonte bereits zu Beginn der Verhandlung, dass sich ihr Mandant bereits vor Polizei und Haftrichter umfassend, laut Staatsanwalt Wurzer nahezu überschießend, geständig gezeigt hatte. Abweichungen gebe es zunächst nur hinsichtlich der Häufigkeit der Übergriffe sowie im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen am 11-Jährigen. Als mildernd bei der Strafhöhe sei, so Koller, auch der bislang ordentliche Lebenswandel des 46-Jährigen zu werten.

Notlage ausgenützt

Sie kämen aus dem Armenhaus Europas und hätten sich daher der Prostitution angeboten, meinte Richterin Andrea Humer in ihrer Urteilsbegründung. Dies habe der Beschuldigte ausgenützt – ein wesentlicher Grund dafür, dass eine bedingte Freiheitsstrafe nicht in Frage käme, erklärte die Richterin.

Pornografie am Computer

Ob der 46-Jährige auch im Zusammenhang mit zahlreichen pornografischen Darstellungen von großteils sehr jungen Buben, die er aus dem Internet heruntergeladen hatte, immerhin laut Anklage 1.900 Bilder und rund 100 Videos, schuldig zu sprechen ist, wird sich in einem weiteren Verfahren zeigen. Um eine Prozessverzögerung zu vermeiden, wurde dieses Faktum vorerst ausgeschieden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

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