Polizei Reutte appelliert
"Licht an beim Radfahren im Herbst"
Wer auch im Herbst viel mit dem Rad unterwegs ist, sollte jetzt die Beleuchtung und Bekleidung überprüfen.
AUSSERFERN (eha). Auch während der kommenden Monate werden Fahrrad, E-Bike oder E-Tretroller im Einsatz sein.
"Da es später hell und zeitiger dunkel wird, ist es besonders wichtig, für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein. Denn schlechte Sicht birgt ein erhöhtes Unfallrisiko. Ein Grund dafür ist auch der in die dunklen Stunden "verlagerte" Berufsverkehr. Erhöhte Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer ist daher unbedingt nötig",
sagt Chefinspektor Robert Specht von der PI Reutte.
Was sollte beachtet werden?
Damit Lenker von Fahrrad, E-Bike oder E-Roller besser sichtbar und damit sicherer unterwegs sind, sind sowohl eine vollständige, funktionierende Beleuchtung als auch der Einsatz von Reflektoren unerlässlich. Fahrräder und E-Bikes müssen vorne mit einem weiß oder hellgelb leuchtenden, am Rad angebrachten Scheinwerfer ausgestattet sein, der die Fahrbahn mit ruhendem Licht beleuchtet. Hinten ist ein rotes Rücklicht Pflicht, das auch blinken und bspw. am Rucksack angebracht sein darf. Fahrräder und E-Bikes müssen außerdem mit Reflektoren ausgerüstet sein: Vorne weiß, hinten rot, an den Pedalen nach vorn und hinten gerichtete Reflektoren, an den Rädern Katzenaugen oder alternativ Reifen mit reflektierenden Umrandungen bzw. Reflektorsticks. Für E-Tretroller gelten bei einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h vergleichbare Vorschriften wie für Radler: Weißes Licht nach vorne und rotes Licht nach hinten – zusätzlich Reflektoren an den Seiten (gelb) sowie nach vorne (weiß) und nach hinten (rot).
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