Motiv: „Langeweile“

VandalismusA | Foto: PI Reutte

Ein zerstörerischer Streifzug durch die Marktgemeinde Reutte wurde binnen kürzester Zeit von der Polizeiinspektion Reutte aufgeklärt. Der Haupttäter gab an, er wolle berühmt werden.

REUTTE (pmk). Mit gestohlenen Spraydosen bewaffnet, machte sich eine Gruppe Jugendlicher am 6. Februar auf den Weg Richtung Postbuszentrum. Dort besprühten sie sechs Busse mit Lackspray. Gesamtschaden: € 1900,-. Unmittelbar danach führte der Weg weiter in eine offene Garage, wo laut Polizeiinspektor Mike Jenewein „der Höhepunkt der Beschädigung“ begangen wurde: „Mit einer gestohlenen Axt und einem Hammer wurde die Scheibe eines Rot-Kreuz-Fahrzeuges eingeschlagen. Außerdem schlugen die Täter mehrfach auf das Dach des Pkw ein. Sachschaden: € 1700,-.

Inspektor Jenewein: „Es ist den Täter auch gar nicht darum gegangen, etwas zu stehlen. Es ging um die Beschädigung an und für sich. Als Motiv gab einer der Beschuldigten an, dass ihnen langweilig gewesen sei.“

Zwei Tage später war die jugendliche Gruppe erneut unterwegs, um Graffiti zu sprühen. Der Weg führte von der Hauptschule Untermarkt Richtung Eislaufplatz und weiter über Postamt und Zeillerstraße hin zu McDonalds. Bei diesem Streifzug wurden sie jedoch von einem Zeugen beobachtet. „Mit Hilfe der Zeugenaussage konnten wir den Haupttäter rasch ermitteln, er trug eine auffällig helle Jacke. Außerdem war uns der Kopf der Bande bereits bekannt,“ wussten die Polizeibeamten zu berichten.

Aus gutbürgerlichem Haus
Die fünf jugendlichen Täter sind zwischen 15 und 17 Jahre alt. Bis auf den Kopf der Bande, der momentan einen Kurs beim AMS besucht und beim Verhör angab, durch seine Taten berühmt werden zu wollen, sind alle bislang unbescholtwene Schüler. „Es ist nicht so, dass die Beschuldigten aus zerrütteten Familien kämen. Sie kommen aus gutbürgerlichem Haus,“ berichtete Revierinspektor Robert Specht, und weiter: „Dass sie einen enormen Sachschaden angerichtet haben, war ihnen erst gar nicht bewusst.“

Insgesamt dürfte durch die beschriebenen Taten ein Gesamtschaden in der Höhe von ca. € 10.000 bis 15.000 entstanden sein.

Die Geschädigten werden in Folge Anklage erheben. Da die Täter Jugendliche sind, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. Diese muss entweder von den Erziehungsberechtigten, bzw. von den Vandalen selbst, sobald diese berufstätig sind, beglichen werden

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