Vorsorge im Krankheitsfall
Rechtsanwalt Mag. Rossmann klärte auf

v.l.: Kammerrat Johannes Mutschlechner, Kammerrätin Sabine Linzgieseder und Mag. Harald Rossmann. | Foto: AK Tirol
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REUTTE (eha). Vielen Menschen ist es wichtig, für den Krankheitsfall oder das Lebensende selbst mit Entscheidungen vorsorgen zu können. Beim kostenlosen AK Infoabend in Reutte informierte Rechtsanwalt Mag. Harald Rossmann die Zuhörerinnen und Zuhörer über die vier möglichen Säulen einer Vertretung: Vorsorgevollmacht, Gewählte Erwachsenenvertretung, Gesetzliche Erwachsenenvertretung und Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ersetzt die bisherige Sachwalterschaft). Alle vier Varianten müssen im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden.

Der Experte erklärte außerdem, dass der Wirkungsbereich des Vorsorgebevollmächtigten individuell geregelt werden kann, und dass die Gewählte Erwachsenenvertretung eine gute Alternative zur Vorsorgevollmacht für jene Personen ist, die nicht rechtzeitig eine Vorsorge treffen konnten.
Außerdem erläuterte er Details des Patientenverfügungsgesetzes, das im Jänner 2019 novelliert wurde. 

Natürlich beantwortete Mag. Rossmann im Anschluss noch viele Fragen aus dem Publikum. AK Kammerrätin Sabine Linzgieseder freute sich sehr, viele Interessierte begrüßen zu dürfen, unter ihnen auch Kammerrat Johannes Mutschlechner.

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