Neuregelung
Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist fix
TIROL (eha). Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf.
Die Sonderbetreuungszeiten gibt es bereits seit dem Frühjahr 2020. Bis dato musste der Arbeitgeber für diese Sonderbetreuungszeiten seine Zustimmung geben. Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit - die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. „Wir freuen uns besonders für die Tiroler Familien und auch ganz besonders für die Alleinerzieherinnen, da sie sich nun keine Sorgen mehr über die Betreuung der Kinder im Falle von Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen machen müssen“, betonen die Tiroler Nationalratsabgeordneten Tanda und Pfurtscheller.
Volle Kostenübernahme durch Bund
Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, dass heißt der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Bis dato wurden die Kosten des Dienstgebers zu einem Drittel übernommen. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
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