Keuchhusten am Kindergarten Tauschergasse

Bezirkshauptfrau Katharina Rumpf | Foto: Archiv
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REUTTE (rei). Eine Information des Gesundheitsamtes Reutte, gerichtet an die Eltern von Kindern, die den Kindergarten Reutte/Tauschergasse besuchen, sorgt für viel Aufmerksamkeit: Bei einer Kindergartenbetreuerin wurde Keuchhusten diagnostiziert. Sie befindet sich in ärztlicher Behandlung.

„Nach Bekanntwerden der Erkrankung wurde die betroffene Kinderbetreuungseinrichtung sofort informiert. Die Eltern erhielten gestern, am Donnerstag, ein Informationsschreiben mit dem Hinweis auf eine Informationsveranstaltung heute, Freitag, im Kindergarten Tauschergasse. Auch die Hausärztinnen und -ärzte in Reutte und das Bezirkskrankenhaus haben wir von diesem Keuchhustenfall in Kenntnis gesetzt, damit bei einem Verdachtsfall entsprechend reagiert werden kann“, berichtet Bezirkshauptfrau Katharina Rumpf.

75 Kinder besuchen den Kindergarten in der Tauschergasse. Der Großteil von ihnen ist gegen Keuchhusten geimpft. Dennoch geht man von Behördenseite sehr sorgfältig mit dem Vorall um.

Um eine Ausbreitung zu vermeiden, wurde für alle Kinder, die in direktem Kontakt mit der erkrankten Kindergartenbetreuerin waren, die Einnahme eines Antibiotikums über fünf Tage empfohlen. So möchte man eine mögliche Ansteckungsgefahr für andere Menschen senken.
"Außerdem wurde direkt im Kindergarten die kostenlose Impfung gegen Keuchhusten angeboten, um einen lückenlosen Infektionsschutz gegen diese Erkrankung aufzubauen", erklärt Amtsärztin Beate Grimm-Halkevopoulos.

Die angebotene Informationsveranstaltung war gut besucht. Amtsärztin Grimm-Halkevopoulos erläuterte dabei noch einmal Maßnahmen gegen die Ausbreitung der ansteckenden Krankheit. Sie sprach die Empfehlung aus, Kinder mit Schnupfen und anderen Erkältungssymptomen zu Hause zu lassen und unverzüglich mit ihnen beim Haus- oder Kinderarzt zur weiteren Abklärung vorstellig zu werden.

Weitere Informationen finden Sie hier


Zur Sache

Impfung hilft!

„Keuchhustenerkrankungen können bei unterschiedlichen Altersgruppen auftreten. Wir empfehlen Eltern den eigenen Impfschutz gegen Keuchhusten sowie jenen ihrer Kinder zu überprüfen, um einer Ansteckung vorzubeugen“, betont Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber. Die Keuchhustenimpfung muss routinemäßig alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Bei einer Schwangerschaft oder Säuglingsbetreuung sollte die Impfung spätestens nach fünf Jahren erneuert werden, da die Impfwirkung im Laufe der Zeit nachlässt. Dies gilt ebenso für Risikopersonen mit Herz- und Lungenerkrankungen oder Kontaktpersonen im Haushalt von an Keuchhusten Erkrankten.

Erwachsene benötigen in der Regel nur eine einmalige Impfung mit einer Keuchhustenkomponente, die dann alle zehn Jahre bis zum 60. Lebensjahr, danach alle fünf Jahre aufgefrischt werden soll. Die ansteckungsfähige Zeit kann bei einer unbehandelten Keuchhustenerkrankung bis zu fünf Wochen andauern. Bei Durchführung einer antibiotischen Therapie verkürzt sich diese auf etwa fünf Tage.

Bezirkshauptfrau Katharina Rumpf | Foto: Archiv
Amtsärztin Beate Grimm-Halkevopoulos | Foto: Archiv
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